Monatelanger Baulärm, Staub, blockierte Eingänge: Müssen Mietende solche Belastungen hinnehmen oder besteht ein Recht auf Mietzinsreduktion? Und wie geht man am besten vor?
Mietende haben bei erheblichem Umbau-Lärm und Staub ein Recht auf Mietzinsreduktion – die Höhe richtet sich nach dem Ausmass der Beeinträchtigung.
Ein schriftliches Gesuch per Einschreiben während der Umbauzeit ist notwendig, idealerweise mit konkreten Angaben zu Zeitpunkt und Art der Störung.
Führen Sie ein Umbautagebuch mit Fotos, um spätere Forderungen belegen zu können – vor allem, wenn der Vermieter nicht reagiert.
Wenn Lärm, Staub, Schmutz oder andere Belastungen durch einen Umbau die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, haben Mietende gemäss Schweizer Mietrecht Anspruch auf eine angemessene Mietzinsreduktion. Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung nicht unerheblich ist und während der Mietdauer stattfindet.
Reichen Sie Ihr Gesuch schriftlich und per Einschreiben beim Vermieter ein – und zwar während der Bauarbeiten. Beschreiben Sie konkret:
Eine passende Vorlage bietet der Mieterverband auf seiner Website.
Lehnt der Vermieter Ihre Forderung ab, sollten Sie zunächst abwarten: Erst nach Abschluss der Bauarbeiten lässt sich der Umfang der Beeinträchtigung objektiv beurteilen. Dann können Sie nachträglich eine Mietzinsreduktion verlangen – mit Unterstützung der Schlichtungsbehörde oder des Mieterverbandes.
Führen Sie ein Umbautagebuch, in dem Sie sämtliche Störungen notieren – mit Datum, Uhrzeit und Art der Beeinträchtigung. Ergänzen Sie diese Notizen idealerweise mit Fotos oder kurzen Videos. Diese Unterlagen helfen bei späteren Verhandlungen oder rechtlichen Schritten.
Eigentlich müsste der Vermieter vor Beginn der Bauarbeiten über Art, Dauer und Umfang informieren. Tut er dies nicht oder nur unzureichend, dürfen Sie schriftlich nachfragen. Er ist verpflichtet, die Auswirkungen für Mietende möglichst gering zu halten.
Bei Umbauten im Haus haben Sie als Mieter:in Rechte – nutzen Sie sie bewusst. Wichtig sind eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter und eine lückenlose Dokumentation. Auch wenn der Anspruch nicht sofort durchsetzbar ist: Mit einer guten Beweisführung sichern Sie sich die Chance auf eine faire Mietzinsreduktion.
Gepostet am 29. September 2016