Privatdarlehen in der Schweiz: Geld leihen unter Freunden

Ein Darlehen unter Freunden oder in der Familie ist schnell vereinbart. Wenn Betrag, Zinsen oder Rückzahlung unklar bleiben, kann aus der Hilfe jedoch ein belastender Streit entstehen. Ein schriftlicher Darlehensvertrag schützt deshalb beide Seiten.

Privatdarlehen mit schriftlichem Vertrag, Rückzahlung und vereinbarten Terminen

Auf einen Blick

  • Ein gewöhnliches Privatdarlehen ist auch mündlich gültig. Ein unterschriebener Vertrag erleichtert aber den Beweis.

  • Bei einem nicht geschäftlichen Darlehen sind Zinsen nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden. Eine starre gesetzliche 10%-Grenze gibt es nicht.

  • Regeln Sie Betrag, Auszahlung, Zinsen, Rückzahlung, Kündigung und mögliche Sicherheiten, bevor das Geld überwiesen wird.<

Privatdarlehen Schweiz: Ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht?

Nein. Ein gewöhnliches Darlehen unter Privatpersonen kann grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden. Die darlehensgebende Person überlässt Geld; die darlehensnehmende Person muss später den gleichen Betrag zurückzahlen. Gerade unter nahestehenden Personen ist ein schriftlicher Vertrag trotzdem sehr empfehlenswert.

Ohne Dokument lässt sich später oft schwer beweisen, ob die Zahlung ein Darlehen, ein Geschenk oder ein Beitrag an gemeinsame Kosten war. Ein Bankbeleg beweist zwar die Überweisung, aber nicht automatisch den vereinbarten Rechtsgrund und die Rückzahlungsbedingungen. Halten Sie die Abmachung deshalb vor der Auszahlung fest und lassen Sie sie von beiden Seiten unterschreiben. Für ein gewöhnliches Privatdarlehen ist keine notarielle Beurkundung nötig.

Darlehensvertrag unter Freunden: Was muss hinein?

Ein klarer Vertrag beantwortet mindestens folgende Fragen:

  • Wer gibt wem das Darlehen? Erfassen Sie vollständige Namen und Adressen.
  • Wie hoch ist der Darlehensbetrag und wann beziehungsweise auf welches Konto wird er ausbezahlt?
  • Ist das Darlehen zinslos oder verzinst? Bei Zinsen: Wie hoch sind sie, wann werden sie berechnet und wann bezahlt?
  • Wann wird zurückbezahlt: an einem festen Datum, in Raten oder nach Kündigung?
  • Was geschieht bei verspäteten Raten oder wenn sich die finanzielle Situation verändert?
  • Welche Sicherheiten wurden wirksam vereinbart und welches Recht gilt bei einem grenzüberschreitenden Darlehen?

Quittieren Sie eine Barauszahlung schriftlich. Bei einer Überweisung sollte der Zahlungszweck das Darlehen eindeutig bezeichnen. Spätere Änderungen, Stundungen oder Teilzahlungen gehören ebenfalls schriftlich festgehalten. Eine kostenlose Vorlage finden Sie im bestehenden JUSTIS-Selbsthilfe-Tipp «Der Darlehensvertrag».

Zinsen beim Privatdarlehen: Was ist erlaubt?

Bei einem nicht geschäftlichen Privatdarlehen sind Zinsen nur geschuldet, wenn die Parteien sie vereinbart haben. Wurde zwar eine Verzinsung, aber kein Zinssatz festgelegt, gilt grundsätzlich der am Ort und zur Zeit der Hingabe übliche Satz. Vereinbaren Sie deshalb ausdrücklich, ob das Darlehen zinslos ist oder wie der Zins berechnet wird.

Für ein gewöhnliches Darlehen unter Freunden gibt es keine feste gesetzliche Maximalverzinsung. Die Höchstsätze des Konsumkreditgesetzes gelten nicht einfach als allgemeine 10%-Grenze für private Einzeldarlehen. Eine Zinsabrede kann jedoch anfechtbar oder nichtig sein und sogar strafbaren Wucher darstellen, wenn Leistung und Gegenleistung in einem offenbaren Missverhältnis stehen und dabei eine Notlage, Unerfahrenheit, Abhängigkeit oder Schwäche ausgenutzt wird. Ob das zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.

Rückzahlung des Privatdarlehens: Wann ist das Geld fällig?

Am klarsten ist ein bestimmtes Rückzahlungsdatum oder ein genauer Ratenplan. Legen Sie auch fest, ob und unter welchen Voraussetzungen vorzeitig zurückbezahlt oder gekündigt werden darf. Fehlt jede Abmachung über Rückzahlungstermin und Kündigungsfrist, wird das Darlehen nach Gesetz sechs Wochen nach der ersten Aufforderung zur Rückzahlung fällig.

Bezahlt die darlehensnehmende Person eine fällige Summe nicht, gerät sie grundsätzlich nach einer Mahnung in Verzug. Wurde für die Zahlung ein bestimmter Verfalltag vereinbart, kann der Verzug ohne zusätzliche Mahnung eintreten. Auf einer fälligen Geldschuld beträgt der gesetzliche Verzugszins grundsätzlich 5% pro Jahr. Eine schriftliche Mahnung bleibt aus Beweisgründen sinnvoll.

Ratenzahlung und vorübergehender Engpass

Zeichnet sich ein Engpass ab, sollten beide Seiten früh miteinander sprechen. Eine neue Ratenzahlung oder Stundung kann helfen, muss aber Betrag, Termine und Folgen eines erneuten Ausfalls klar regeln. Schreiben Sie zudem, ob die übrigen Vertragsbestimmungen weitergelten. So wird ein Entgegenkommen nicht später als endgültiger Verzicht missverstanden.

Privatdarlehen nicht zurückbezahlt: Mahnung und Betreibung

Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung bereits fällig ist. Fordern Sie die Rückzahlung anschliessend schriftlich und nachweisbar mit einer angemessenen Zahlungsfrist. Nennen Sie Vertrag, offenen Betrag, Fälligkeit und Zahlungsverbindung. Bewahren Sie Vertrag, Überweisungsbeleg, Korrespondenz sowie Nachweise über Zins- und Teilzahlungen auf.

Bleibt die Zahlung aus, kann die Forderung betrieben werden. Erhebt die betriebene Person Rechtsvorschlag, muss die darlehensgebende Person diesen beseitigen lassen. Ein von der Schuldnerin oder dem Schuldner unterzeichneter Vertrag, der eine bestimmte und fällige Rückzahlungspflicht klar anerkennt, kann je nach Formulierung als Grundlage für eine provisorische Rechtsöffnung dienen. Er ersetzt aber nicht in jedem Fall ein gerichtliches Verfahren.

Verjährung eines Privatdarlehens: Welche Fristen gelten?

Der Anspruch auf Rückzahlung der Darlehenssumme verjährt grundsätzlich zehn Jahre nach seiner Fälligkeit. Für periodische Zinsforderungen gilt grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren. Die Verjährung beginnt nicht schon zwingend mit der Auszahlung, sondern wenn die jeweilige Forderung fällig wird.

Die Verjährung kann insbesondere durch eine Anerkennung der Schuld, eine Zins- oder Teilzahlung, eine Betreibung, ein Schlichtungsgesuch oder eine Klage unterbrochen werden. Eine blosse private Mahnung unterbricht sie dagegen nicht. Warten Sie bei älteren Forderungen deshalb nicht bis kurz vor Fristablauf.

Privatdarlehen versteuern: Was ist zu deklarieren?

Die darlehensgebende Person muss die offene Forderung in der Regel als Vermögen und erhaltene Zinsen als Einkommen deklarieren. Die darlehensnehmende Person gibt die Schuld im Schuldenverzeichnis an; tatsächlich bezahlte private Schuldzinsen können im gesetzlichen Umfang abzugsfähig sein. Die Einzelheiten, insbesondere bei einem späteren Erlass, einer Schenkung oder einem grenzüberschreitenden Darlehen, hängen auch vom kantonalen Steuerrecht und der persönlichen Situation ab. Bewahren Sie Vertrag und Zahlungsnachweise für die Steuererklärung auf.

Sicherheiten, Bürgschaft und Tod: Was sollte zusätzlich geregelt werden?

Bei höheren Beträgen können Sicherheiten sinnvoll sein. Eine Bürgschaft ist jedoch kein formloses Versprechen: Das Gesetz stellt je nach Betrag und Situation strenge Formanforderungen und kann die Zustimmung der Ehepartnerin, des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerperson verlangen. Lassen Sie eine solche Sicherheit vor der Auszahlung fachlich prüfen.

Stirbt eine Vertragspartei, gehen Forderung oder Schuld grundsätzlich auf den Nachlass über. Ein sauberer Vertrag hilft den Erbinnen und Erben, die offene Position einzuordnen. Soll die Rückzahlung später ganz oder teilweise erlassen werden, halten Sie auch dies schriftlich fest und klären Sie mögliche Schenkungssteuerfolgen.

Privatdarlehen über die Grenze: Was ist zu beachten?

Lebt eine Partei im Ausland, können anwendbares Recht, Gerichtsstand, Zustellung, Währung und Vollstreckung entscheidend werden. Eine Schweizer Betreibung führt nicht automatisch zur Zahlung aus ausländischem Vermögen. Lassen Sie grössere grenzüberschreitende Darlehen deshalb vor Vertragsabschluss rechtlich und steuerlich prüfen.

Rechtsschutz beim Streit um ein Privatdarlehen

Entsteht ein echter rechtlicher Streit darüber, ob überhaupt ein Darlehen besteht, wie hoch es ist oder wann es zurückbezahlt werden muss, prüft JUSTIS, ob der Sachverhalt nach dem versicherten Produkt und den weiteren Vertragsbedingungen gedeckt ist.

Ist die Grundforderung dagegen unbestritten und geht es nur darum, eine fällige Rückzahlung einzutreiben, handelt es sich um ein normales Inkasso- oder Betreibungsproblem. Dieses ist bei JUSTIS nicht versichert. Das gilt auch dann, wenn lediglich Inkassokosten beanstandet werden oder das Vorgehen einer Inkassostelle nicht vollständig korrekt erscheint. JUSTIS übernimmt weder das Darlehen noch Inkasso- oder Betreibungskosten.

Versicherte können in dieser Situation eine Rechtsauskunft erhalten, die ihnen hilft, die Rechtslage zu verstehen und die nächsten Schritte selbstständig anzugehen. Eine weitergehende Unterstützung richtet sich immer nach dem konkreten Streit, dem versicherten Produkt und den anwendbaren Versicherungsbedingungen.

JUSTIS Tipp
Privatdarlehen schriftlich regeln und Beweise sichern

Überweisen Sie das Geld erst, wenn Betrag, Zinsen und Rückzahlung schriftlich geregelt und von beiden Seiten unterschrieben sind. Nutzen Sie den kostenlosen JUSTIS-Darlehensvertrag, bewahren Sie Zahlungsbelege auf und bestätigen Sie spätere Änderungen ebenfalls schriftlich.

Gepostet am 27. August 2026