Arbeit

Zuletzt aktualisiert am 20. April 2025

Rachepornos in der Schweiz: Was rechtlich gilt und wie sich Betroffene wehren können

Die Verbreitung von intimen Bildern oder Videos einer Person ohne deren Zustimmung, oft als "Rachepornos" bezeichnet, ist eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte und kann für die Betroffenen verheerende Folgen haben. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat das in der Schweiz für die Täter, und welche Möglichkeiten haben Opfer, sich zu wehren?

Auf einen Blick

  • Die Verbreitung intimer Inhalte ohne Zustimmung ist in der Schweiz klar strafbar – u.a. gemäss Art. 179quater StGB.

  • Opfer können sich sowohl straf- als auch zivilrechtlich wehren – z.B. durch Unterlassungsklage oder Schadenersatzforderung.

  • Betroffene sollten Beweise sichern und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen – z. B. Opferhilfe oder spezialisierte Beratungsstellen.

Was sind "Rachepornos" aus rechtlicher Sicht?

Der Begriff "Rachepornos" (oder international auch "Revenge Porn") beschreibt die Veröffentlichung oder Weitergabe von expliziten oder intimen Bildern oder Videos einer Person ohne deren Einwilligung. Das Motiv ist dabei oft Rache, Kränkung oder Nötigung nach einer Trennung oder einem Streit, aber auch andere Beweggründe sind möglich. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Form der Verletzung des Sexualstrafrechts sowie des Schutzes der persönlichen Ehre und des Geheim- oder Privatbereichs.

Die Strafbarkeit in der Schweiz: Ein klarer Rechtsverstoss

Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihre Gesetzgebung in diesem Bereich präzisiert und verschärft. Die Verbreitung von intimen Aufnahmen ohne die Zustimmung der abgebildeten Person ist klar strafbar. Mehrere Artikel des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) können hier zur Anwendung kommen:

  • Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmen (Art. 179quater StGB): Dieser Artikel stellt das unbefugte Aufnehmen, Herstellen, Inverkehrbringen, Zeigen oder Zugänglichmachen von Abbildungen des Intimbereichs einer Person unter Strafe.
  • Pornografie (Art. 197 StGB): Je nach Inhalt und Art der Verbreitung kann auch der Tatbestand der Pornografie erfüllt sein.
  • Sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB): Die gezielte und grobe Belästigung einer Person durch die Verbreitung solcher Bilder kann auch als sexuelle Belästigung geahndet werden.
  • Nötigung oder Drohung (Art. 181 und 180 StGB): Wenn die Verbreitung der Bilder als Druckmittel eingesetzt wird, können diese Artikel zusätzlich zur Anwendung kommen.

Die Strafen für die Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmen (Art. 179quater StGB) sehen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Bei öffentlicher Zugänglichmachung kann die Strafe höher ausfallen. Auch die anderen genannten Delikte können empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Opferrechte: So können Sie sich wehren

Opfer von Rachepornos sind in der Schweiz nicht schutzlos. Das Gesetz und verschiedene Institutionen bieten Unterstützung:

  • Strafanzeige erstatten: Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen und ein Verfahren einzuleiten.
  • Zivilrechtliche Schritte: Opfer können auf Unterlassung, Schadenersatz und Genugtuung klagen (Art. 28 ff. ZGB).
  • Löschung im Internet: Plattformbetreiber direkt kontaktieren und auf die rechtswidrige Veröffentlichung hinweisen.
  • Opferhilfe: Kostenlose, vertrauliche Unterstützung durch die Opferhilfestellen der Schweiz.
  • Spezialisierte Beratungsstellen: Organisationen wie Netzcourage helfen bei rechtlicher Einordnung und Löschprozessen.

Wichtige Tipps für Betroffene

  • Beweise sichern: Screenshots, Links, Zeitpunkte dokumentieren.
  • Originalbilder nicht sofort löschen: Sie können als Beweismittel dienen.
  • Vertrauensperson informieren: Sprechen hilft – auch emotional.
  • Professionelle Hilfe suchen: Wenden Sie sich an Polizei, Opferhilfe oder spezialisierte Stellen.

Fazit

Die Verbreitung von Rachepornos ist in der Schweiz eine strafbare Handlung, die ernsthafte rechtliche Konsequenzen für die Täter nach sich zieht. Opfer haben verschiedene Möglichkeiten, sich juristisch und praktisch zur Wehr zu setzen und Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, dass Betroffene wissen, dass sie nicht allein sind und dass das Gesetz sie schützt.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Sie sind betroffen von digitaler Gewalt oder Rachepornos? Wir unterstützen Sie rechtlich – diskret, kompetent und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen. Melden Sie Ihren Fall direkt online im JUSTIS Portal.

Gepostet am 20. April 2025