«Ich bin im sechsten Monat schwanger und arbeite Vollzeit mit fixen Präsenzzeiten. Meine Arbeitgeberin verlangt, dass ich Arzttermine nacharbeite. Ist das rechtens?»
Medizinisch notwendige Arzttermine während der Schwangerschaft gelten als entschuldigte Absenz – es besteht keine Pflicht zur Nacharbeit.
Der Arbeitgeber muss Rücksicht nehmen – das Arbeitsgesetz und die Mutterschutzverordnung schützen schwangere Arbeitnehmerinnen ausdrücklich.
Frühzeitige Kommunikation und Arztzeugnisse helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Arbeitsalltag fair zu gestalten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können verlangen, dass Arztbesuche wenn möglich ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden. Doch bei einem 100%-Pensum mit fixen Arbeitszeiten ist das meist nicht realistisch. Termine am Abend oder am Wochenende sind rar. In solchen Fällen gilt die Abwesenheit als entschuldigt – und es besteht keine Pflicht zur Nacharbeit.
Das Schweizer Arbeitsgesetz sowie die Mutterschutzverordnung (ArGV 3) schützen die Gesundheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen und des ungeborenen Kindes. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf die besonderen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Je nach Tätigkeit kann das bedeuten:
Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind medizinisch notwendig. Wenn diese nicht ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden können, muss der Arbeitgeber die Abwesenheit akzeptieren. Es ist empfehlenswert, Termine frühzeitig zu planen und zu kommunizieren. Ein Arztzeugnis hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Bei Beschwerden oder Komplikationen kann es zu einer (teilweisen) Arbeitsunfähigkeit kommen. In diesem Fall gelten die üblichen Regeln zur Lohnfortzahlung gemäss Gesetz oder Arbeitsvertrag. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.
Nach der Geburt haben versicherte Mütter Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung während des Mutterschaftsurlaubs. Diese wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Anspruch besteht bei:
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt viele der während der Schwangerschaft anfallenden Kosten – zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall, Laboranalysen. Je nach Zusatzversicherung können weitere Leistungen gedeckt sein. Eine Nachfrage bei der Krankenkasse lohnt sich.
Schwangere haben Anspruch auf Schutz und Rücksichtnahme am Arbeitsplatz. Dazu gehört auch, dass medizinisch notwendige Arzttermine nicht in der Freizeit nachgeholt werden müssen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich frühzeitig beraten – JUSTIS steht Ihnen zur Seite.
Gepostet am 29. September 2016