Wohnen

Zuletzt aktualisiert am 6. Januar 2026

Mietrecht: Was tun, wenn im Winter die Wohnung kalt bleibt?

Wenn es draussen kälter wird, können Mietmängel im Wortsinn an die Nieren gehen: kalte Heizungen, feuchte Wände oder ein Wasserschaden. Wir sagen Ihnen in unserem Rechtstipp, wozu Vermieter verpflichtet sind, warum die 20-Grad-Marke trotz Energiesparempfehlungen wichtig bleibt und wann Sie ein Anrecht auf eine Mietzinsreduktion haben.

Auf einen Blick

  • Sofortige Meldung & Beweise: Informieren Sie den Vermieter umgehend und führen Sie ein Temperaturprotokoll.

  • Fristsetzung & Einschreiben: Setzen Sie eine klare Frist zur Behebung. Nutzen Sie für rechtliche Schritte immer den eingeschriebenen Brief.

  • Keine eigenmächtige Kürzung: Zahlen Sie die Miete nie ungefragt weniger ein. Nutzen Sie bei Untätigkeit des Vermieters das Verfahren der Mietzinshinterlegung.

Draussen rieselt der Schnee und drinnen verweigert die Heizung seit Stunden ihren Dienst. Sie mummeln sich in eine Decke und klappern dennoch mit den Zähnen. Mietmängel wie diese sind in der kalten Jahreszeit nicht nur ungemütlich, sie machen im schlimmsten Fall auch krank. In unserem Rechtstipp erfahren Sie, wozu Vermieter verpflichtet sind und wie Sie eine Mietzinsreduktion korrekt durchsetzen.

Vorgehen bei kalter Heizung

Ihre Pflicht als Mieterin und Mieter

Funktioniert die Heizung nicht, sollten Sie so schnell wie möglich Ihren Vermieter oder den Hauswart informieren. Nutzen Sie moderne Kanäle wie E-Mail oder WhatsApp für die Erstinfo, aber senden Sie bei ausbleibender Reaktion zwingend ein Einschreiben, um rechtlich abgesichert zu sein.

Falls niemand erreichbar ist: Service organisieren

Können Sie im Notfall (z. B. am Wochenende bei Frost) niemanden erreichen, dürfen Sie selbst den Heizungsservice aufbieten (Art. 259b OR). Wählen Sie nach Möglichkeit die Firma, die die Anlage gewöhnlich wartet (siehe Aufkleber an der Heizung).

  1. Achtung: Teure Reparaturen oder ein kompletter Heizungsersatz dürfen Sie niemals in Eigenregie beauftragen. Falls der Vermieter Sie trotz Fristsetzung in der Kälte sitzen lässt, können Sie eine richterliche Verfügung beantragen.

Pflichten des Vermieters: 19 °C oder 20 °C?

Während der Heizperiode muss in Wohnräumen eine Temperatur von mindestens 20 Grad erreicht werden können. Zwar empfiehlt der Bund aus Energiespargründen oft 19 Grad, doch rein rechtlich darf der Vermieter die Anlage nicht so stark drosseln, dass die 20-Grad-Marke technisch unerreichbar wird. Fällt das Thermometer dauerhaft unter diesen Richtwert, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Bei Raumtemperaturen zwischen 16 und 18 Grad können Sie eine Ermässigung von rund 20 bis 25 Prozent einfordern.

Weitere Mietmängel: Vorgehen und Ermässigungen

Nicht nur ein kalter Ofen strapaziert die Nerven. Auch fehlendes Warmwasser, feuchte Wände, undichte Fenster, Schimmel im Bad oder ein Wasserschaden mindern den Wohnwert erheblich.

Das Mietrecht unterscheidet zwischen schweren, mittleren und leichten Mängeln. Bei mittleren und schweren Mängeln haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Die Meldung sollte rasch erfolgen. Bewahren Sie Kopien Ihrer Schreiben und die Postquittungen sorgfältig auf.

JUSTIS Tipp

Drohen Sie die Mietzinshinterlegung schriftlich an, falls der Vermieter nicht reagiert. So erhöhen Sie den Druck rechtssicher, ohne Ihr Mietverhältnis durch Zahlungsverzug zu gefährden. Falls Sie Elektro-Heizöfen nutzen müssen, fordern Sie die Stromkosten als Schadenersatz zurück!

Gepostet am 12. November 2020