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Zuletzt aktualisiert am 10. Dezember 2025

Feuerwerk an Silvester und 1. August: Was ist erlaubt? Die Regeln für Ihre Gemeinde

Grosse Raketen, Böller oder einfach eine kleine Fontäne: Feuerwerk gehört für viele zum 1. August und zu Silvester dazu. Doch wann und wo darf in der Schweiz geknallt werden? Die Antwort ist komplex, da die Regeln von der Polizei über das Sprengstoffgesetz bis hin zur lokalen Gemeinde-Verordnung reichen. Wir klären die wichtigsten Feuerwerks-Regeln nach Schweizer Recht und zeigen, wie Sie Bussen vermeiden.

Auf einen Blick

  • Lokale Regeln sind entscheidend: Ob Feuerwerk erlaubt ist und wann es gezündet werden darf, entscheidet primär Ihre Gemeinde (Polizeigesetzgebung). Halten Sie sich an die lokalen Zeitfenster, um Bussen zu vermeiden.

  • Grosse Raketen verboten: Privatpersonen dürfen nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 (kleine Raketen und Fontänen) zünden. Für grössere Kaliber benötigen Sie eine Bewilligung.

  • Haftung und Rücksicht: Sie haften als Zündender für alle verursachten Schäden. Zeigen Sie Rücksicht auf Nachbarn, Tiere und halten Sie immer Abstand zu Wäldern, Spitälern und Tankstellen.

I. Die dreifache Rechtslage: Bund, Kanton und Gemeinde

Grosse Raketen, Böller oder einfach eine kleine Fontäne: Feuerwerk gehört für viele zum 1. August und zu Silvester dazu. Doch wann und wo darf in der Schweiz geknallt werden? Die Antwort ist komplex, da die Regeln von der Polizei über das Sprengstoffgesetz bis hin zur lokalen Gemeinde-Verordnung reichen. Wir klären die wichtigsten Feuerwerks-Regeln nach Schweizer Recht und zeigen, wie Sie Bussen vermeiden.

Die Regeln des Bundes (Grundlagen)

Der Bund unterscheidet Feuerwerk nach Gefährlichkeit. Privatpersonen dürfen in der Regel nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (geringes Risiko, z.B. Tischfeuerwerk) und F2 (kleine Raketen und Fontänen) erwerben und zünden. Für grössere Batterien oder Kugelbomben (Kategorien F3/F4) ist eine spezielle Ausbildung oder Bewilligung nötig.

Kantonale und Kommunale Einschränkungen (Das Wichtigste)

Die Kantone und vor allem die Gemeinden haben weitreichende Befugnisse, das Zünden zeitlich und örtlich stark einzuschränken. Die Regeln variieren stark:

  • Zeitfenster: Viele Gemeinden erlauben Feuerwerk nur am 31. Juli/1. August und am 31. Dezember/1. Januar – und dies oft nur zwischen 18:00 und 01:00 Uhr.
  • Spezielle Verbote: Selbst an Silvester gibt es in manchen Kantonen (z.B. Graubünden) Gemeinden, die Feuerwerke vollständig verbieten.
  • Allgemeine Ruhezeiten: Ausserhalb der offiziellen Festtage gilt die allgemeine Nachtruhe (meist ab 22:00 Uhr). Das Zünden von Feuerwerk, das die Nachbarn stört, kann als Lärmbelästigung geahndet werden.

 

II. Sicherheit, Bussen und Haftung

Wo das Zünden generell verboten ist

Unabhängig von den lokalen Zeitfenstern gibt es Orte, an denen Feuerwerk immer verboten ist. Dies dient dem Brand- und Umweltschutz:

  • In der Nähe von Kirchen, Spitälern und Altersheimen (aus Rücksicht auf die Bewohner).
  • In unmittelbarer Nähe von Trockenwiesen, Wäldern oder landwirtschaftlichen Kulturen.
  • In der Nähe von Tankstellen oder anderen Orten mit erhöhter Brandgefahr.

 

Haftung bei Schäden und Bussen

Wer trotz Verbots zündet oder durch unsachgemässe Handhabung einen Schaden verursacht, wird zur Verantwortung gezogen:

  • Busse: Das Zuwiderhandeln gegen kommunale Feuerwerksverbote (z.B. Zünden ausserhalb der erlaubten Zeiten) wird mit Ordnungsbussen geahndet, die je nach Gemeinde variieren.
  • Haftung: Verursacht eine Rakete einen Brand oder verletzt sie eine Person, haftet der Zündende für den entstandenen Schaden. Hier greift die private Haftpflichtversicherung.

 

Rücksicht auf Tiere und Menschen

Das Bundesgericht hat klargestellt, dass Feuerwerk das Wohlbefinden von Menschen und Tieren erheblich stören kann.

  • Tierhalterpflicht: Tierhalter sind verpflichtet, ihre Tiere vor übermässigem Lärm zu schützen (z.B. durch Aufenthalt in geschützten Räumen).
  • Behördenpflicht: Gleichzeitig müssen Kantone und Gemeinden das Zeitfenster für Feuerwerk einschränken, damit sich Menschen auf den Lärm einstellen und Massnahmen treffen können.

JUSTIS Tipp

Bevor Sie Feuerwerk kaufen und zünden, informieren Sie sich auf der Website Ihrer Wohngemeinde über die genauen Zeitfenster und Verbotszonen am 1. August und Silvester. Zünden Sie niemals ausserhalb dieser Zeiten. Wer sich nicht sicher ist, sollte nur zugelassene F1-Feuerwerkskörper verwenden. Halten Sie stets einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.

Gepostet am 10. Dezember 2025