Wer in der Schweiz ohne gültigen Führerausweis ein Fahrzeug lenkt, riskiert nicht nur eine Busse – sondern unter Umständen eine Freiheitsstrafe. Der folgende Rechtstipp zeigt auf, welche Konsequenzen drohen, was versicherungsrechtlich gilt und wie sich Betroffene verhalten sollten.
Fahren ohne gültigen Führerausweis ist eine Straftat und kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden (Art. 95 SVG).
Wer ohne Ausweis einen Unfall verursacht, muss mit Regressforderungen der Versicherung rechnen.
Ein internationaler Führerausweis gilt nur mit nationalem Original – und muss bei Wohnsitz in der Schweiz umgeschrieben werden.
Rechtlich spricht man von «Fahren ohne Berechtigung», wenn eine Person ein Fahrzeug führt, obwohl sie dazu nicht berechtigt ist – sei es, weil sie nie einen Führerausweis erworben hat, dieser nicht (mehr) gültig ist oder der Ausweis entzogen bzw. aberkannt wurde.
Gemäss Art. 95 SVG ist Fahren ohne Führerausweis eine Straftat. Es droht:
Bei medizinischen, psychischen oder suchtbedingten Bedenken kann der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Eine verkehrsmedizinische Untersuchung ist dann Voraussetzung für eine Wiedererteilung.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar die Schadenszahlung – kann aber Regress auf die fahrende Person nehmen. Auch die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern.
Ein internationaler Führerausweis gilt nur zusammen mit dem nationalen Original. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen ihren ausländischen Führerausweis innert 12 Monaten umschreiben lassen.
Wer den Führerausweis zu Hause vergessen hat, begeht keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die Busse beträgt CHF 20.–.
Fahren ohne Ausweis kann teuer werden – auch versicherungsrechtlich. Unsere Juristinnen und Juristen helfen Ihnen im Straf- und Administrativverfahren, etwa bei drohendem Ausweisentzug oder Regressforderungen.
Gepostet am 15. April 2025