Am Zoll in der Schweiz wurden Ihnen Waren abgenommen, die sich als gefälscht herausgestellt haben? Auch Unwissenheit kann Konsequenzen haben.
Ein typischer Fall: In den Ferien wird eine Sonnenbrille gekauft, bei der Heimreise in die Schweiz wird sie vom Zoll beschlagnahmt. Der oder die Reisende ist schockiert und versichert, nichts von einer Fälschung gewusst zu haben. Doch: Unwissenheit schützt nicht vor zollrechtlichen Massnahmen.
In der Schweiz sind der Markenschutz und das Urheberrecht gesetzlich geregelt. Relevante Gesetze sind:
Die Zollbehörden sind berechtigt, gefälschte Produkte zu beschlagnahmen – unabhängig davon, ob Sie von der Fälschung wussten oder nicht.
Ob Designertasche, Luxusuhr oder Marken-T-Shirt: Produktpiraterie ist ein Wirtschaftsdelikt. Deshalb ist die Einfuhr gefälschter Markenprodukte in die Schweiz verboten. Der Zoll beschlagnahmt Produkte, wenn er sie als mutmassliche Fälschung erkennt oder davon ausgehen muss, dass Markenrechte verletzt werden.
Gefälschte Artikel finden sich nicht nur auf Märkten und in Ferienorten. Auch im Internet werden auf Plattformen wie Temu, Wish, Aliexpress oder dubiosen Webshops gefälschte Markenartikel angeboten – teils mit vermeintlicher Originalverpackung und "Echtheitszertifikat".
Der Schweizer Zoll kontrolliert Postsendungen systematisch. Wird eine Fälschung vermutet, informiert der Zoll den Markeninhaber. Folge: Statt der Tasche kommt ein Brief vom Markenanwalt mit einer Forderung von bis zu CHF 1000.– Schadenersatz und der Bitte um Unterzeichnung einer Verzichtserklärung.
Stellt der Zoll eine mutmassliche Fälschung fest:
Sie haben das Recht, sich innerhalb einer Frist zum Vorwurf zu äussern. Einsprache ist möglich, aber oft chancenlos.
Strafbar macht sich nur, wer wissentlich gefälschte Ware importiert. Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie dachten, das Produkt sei ein Original, bleibt es in der Regel bei der Beschlagnahmung und Vernichtung.
Sie müssen lediglich die Verwaltungskosten des Zolls (ca. CHF 100.–) zahlen. Schadenersatzforderungen sind dann nicht zulässig.
Wenn Ihnen am Zoll eine mutmasslich gefälschte Ware abgenommen wurde, nehmen Sie den Vorfall ernst. Auch wenn Sie in gutem Glauben gehandelt haben, drohen rechtliche Konsequenzen. Unsere Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen im Ernstfall weiter.
Mehr zum Thema: www.stop-piracy.ch
Gepostet am 7. Dezember 2016