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Zuletzt aktualisiert am 20. April 2025

Prostitution in der Schweiz verstehen – Legalität, Rechte und Pflichten

Sexarbeit ist ein sensibles Thema, das viele Fragen aufwirft. In der Schweiz ist die rechtliche Situation oft komplex und von kantonalen sowie kommunalen Regelungen geprägt. Dieser Rechtstipp beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Prostitution in der Schweiz für Anbieter und Kunden.

Auf einen Blick

  • Sexarbeit ist in der Schweiz legal, aber kantonal unterschiedlich geregelt.

  • Sexarbeitende müssen sich meist registrieren und unterliegen steuer- und gesundheitsrechtlichen Vorgaben.

  • Menschenhandel, Ausbeutung und Sex mit Minderjährigen sind verboten und strafbar.

Sexarbeit Schweiz: Die rechtliche Situation im Überblick

Entgegen manchen Annahmen ist Sexarbeit in der Schweiz grundsätzlich legal. Sie wird als eine Form der Erwerbstätigkeit betrachtet. Diese grundsätzliche Legalität auf Bundesebene bedeutet jedoch nicht, dass es keine Regeln gibt. Die Detailregelungen zur Ausübung von Sexarbeit fallen hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Dies führt zu unterschiedlichen Bestimmungen je nach Ort.

Verboten und strafbar sind hingegen klar definierte Handlungen im Zusammenhang mit Sexarbeit, insbesondere:

  • Menschenhandel (Art. 182 StGB): Zuführen, Beherbergen oder Ausbeuten gegen den Willen der Person.
  • Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB): Zuführung Minderjähriger ist strafbar.
  • Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (Art. 196 StGB): Auch gegen Entgelt verboten.

Prostitution in der Schweiz: Legal? Rechte und Pflichten verstehen.

Für Sexarbeitende (Anbieter)

  • Meldepflicht/Bewilligung: In vielen Regionen obligatorisch.
  • Erwerbstätigkeit: Selbstständig oder angestellt – mit Auswirkungen auf Versicherungen.
  • Besteuerung: Einkünfte sind steuerpflichtig; teilweise Quellensteuerpflicht.
  • Gesundheit: Vorschriften zu Prävention und Kontrollen je nach Kanton.
  • Arbeitsbedingungen: Lokale Vorschriften zu Arbeitszeiten, Orten etc.
  • Schutz: Anspruch auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.

Für Kunden von Sexarbeit

  • Konsum ist grundsätzlich legal, sofern die Person volljährig ist.
  • Striktes Verbot bei Minderjährigen: Art. 196 StGB.
  • Lokale Einschränkungen: Es gelten regionale Verbotszonen und Zeitregelungen.
  • Achtsamkeitspflicht: Keine Beteiligung an Menschenhandel oder Ausbeutung.

Fazit

Sexarbeit ist in der Schweiz eine legale, aber regulierte Tätigkeit. Die rechtliche Situation ist komplex und stark von den lokalen Bestimmungen der Kantone und Gemeinden beeinflusst. Für Sexarbeitende gibt es diverse Melde-, Bewilligungs- und Steuerpflichten sowie Rechte auf Schutz. Für Kunden ist der Konsum bei volljährigen Personen grundsätzlich legal, jedoch sind die lokalen Vorschriften sowie die absolute Strafbarkeit des Konsums bei Minderjährigen zwingend zu beachten. Bei Fragen oder Unsicherheiten zur rechtlichen Situation sollten Sie sich stets an die zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden oder spezialisierte Beratungsstellen wenden.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Die Ausübung und der Konsum von Sexarbeit sind in der Schweiz legal – unter klaren Bedingungen. Wenn Sie Fragen zu kantonalen Vorschriften, einer Anzeige oder einem Konflikt im Zusammenhang mit Sexarbeit haben, stehen wir Ihnen diskret und kompetent zur Seite.

Gepostet am 20. April 2025