Darf er mich aus der Wohnung werfen?

Ich wohne mit meinen beiden Kindern und meinem Freund seit 8 Jahren in einem Genossenschaftshaus. Die Kinder sind nicht von ihm. Nun haben wir uns vor einem Monat getrennt und er will, dass wir in drei Monaten ausziehen. Er ist Alleinmieter der Wohnung. Darf er mich einfach auf die Strasse stellen?

Abstrakte Familie innerhalb einer Hauskontur, davor Wohnungsschlüssel und leere Mietkarte.

Antwort:

Wenn Sie keinen Mietvertrag mit Ihrem Ex-Freund hatten und auch nicht nachweisen können, dass Sie ihm in irgendeiner Form Mietzins gezahlt haben, sind Sie leider nicht geschützt. In diesem Fall kann er effektiv verlangen, dass Sie ausziehen. Wenn aber eine Art Mietvertrag bestanden hat und Sie nachweislich Mietzins bezahlt haben, dann muss er Ihnen mittels eines amtlichen Formulars per eingeschriebenem Brief kündigen und die Kündigungsfristen und -termine einhalten.

JUSTIS Tipp
Ruhe bewahren, Rechte kennen & Eheschutz beantragen:

Bei Streitigkeiten darf Sie Ihr Partner oder Ehepartner nicht einfach aussperren oder auf die Strasse setzen – selbst wenn er den Mietvertrag alleine unterschrieben hat oder Alleineigentümer ist. Haben Sie keinen Zugang mehr zur Wohnung oder droht Gewalt, wenden Sie sich umgehend an die Polizei (Polizeiliches Wegweisungsverfahren). Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, können Sie beim Gericht unverzüglich Eheschutzmassnahmen beantragen, damit Ihnen die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Bei nicht eingetragenen Paaren gilt: Der Alleinmieter darf die Zuteilung der Wohnung verlangen, muss der anderen Person jedoch eine angemessene Frist zum Auszug einräumen.

Gepostet am 7. Dezember 2016