Ehe-Krise: Kann ich eine Auszeit nehmen und ausziehen?

Ich habe drei Kinder (16, 13 und 12 Jahre) und stecke derzeit in einer Ehekrise. Gerne würde ich eine Auszeit nehmen und ein Studio mieten um mir darüber klar zu werden, ob ich mich nun scheiden lassen möchte oder nicht. Ist das möglich? Was muss ich bedenken? Was sind meine Rechte und Pflichten?

Familienhaus und kleines Studio an einem geschwungenen Weg mit Reisetasche und Uhr.

Antwort :

Die Entscheidung, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen liegt allein bei Ihnen. Da Sie drei minderjährige Kinder haben und mit Ihrem Mann das Sorgerecht teilen, ist es auf jeden Fall sinnvoll Ihre Absicht im Vorfeld mit ihm zu besprechen, um gemeinsam eine vorübergehende Regelung zu finden. Diese kann beispielsweise darin bestehen, dass Ihr Mann mit den Kindern in der aktuellen Wohnung bleibt, Sie ausziehen und sich während Ihrer Auszeit etwas weniger um die Kinder kümmern.

Normalerweise müssen Sie weiterhin für die Miete mit aufkommen. Es sei denn, Ihr Mann klärt sich bereit, die Wohnungsmiete alleine zu übernehmen. Darüber hinaus tragen Sie natürlich auch die Kosten des Studios.

Entscheiden Sie sich beide für eine Scheidung, können Sie mit einem gemeinsamen Begehren beim zuständigen Gericht die Scheidung verlangen.

Sind Sie sich hingegen nicht einig, dass die Ehe geschieden werden soll, so kann eine Scheidung erst nach zweijähriger Trennungszeit ausgesprochen werden. Vor Ablauf dieser zwei Jahre kann die Scheidung nur dann verlangt werden, wenn bewiesen wird, dass eine Fortsetzung der Ehe unzumutbar geworden ist. Dies wäre beispielsweise der Fall bei schweren Verletzungen der physischen oder psychischen Integrität, z.B. häuslicher Gewalt.

JUSTIS Tipp
Freiwilliger Auszug möglich – Vereinbarungen schriftlich treffen

Sie dürfen bei einer Ehekrise jederzeit freiwillig ausziehen und eine eigene Wohnung oder ein Studio mieten. Beachten Sie jedoch: Ein Auszug entbindet Sie nicht automatisch von den bisherigen Pflichten. Sie bleiben weiterhin für Ihre finanziellen Pflichten bezüglich des gemeinsamen Haushalts/Familienwohnung verantwortlich, solange keine anderslautende Abmachung oder gerichtliche Trennungsvereinbarung vorliegt. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sollten Sie vor dem Auszug zwingend klare, schriftliche Absprachen bezüglich der Kinderbetreuung und der Aufteilung der Wohnkosten treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Gepostet am 7. Dezember 2016