Gesundheit

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2025

Arzttermine während der Schwangerschaft – Muss ich die Zeit nachholen?

«Ich bin im sechsten Monat schwanger und arbeite Vollzeit mit fixen Präsenzzeiten. Meine Arbeitgeberin verlangt, dass ich Arzttermine nacharbeite. Ist das rechtens?»

Auf einen Blick

  • Medizinisch notwendige Arzttermine während der Schwangerschaft gelten als entschuldigte Absenz – es besteht keine Pflicht zur Nacharbeit.

  • Der Arbeitgeber muss Rücksicht nehmen – das Arbeitsgesetz und die Mutterschutzverordnung schützen schwangere Arbeitnehmerinnen ausdrücklich.

  • Frühzeitige Kommunikation und Arztzeugnisse helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Arbeitsalltag fair zu gestalten.

Grundsatz: Keine Pflicht zur Nacharbeit bei medizinisch notwendigen Terminen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können verlangen, dass Arztbesuche wenn möglich ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden. Doch bei einem 100%-Pensum mit fixen Arbeitszeiten ist das meist nicht realistisch. Termine am Abend oder am Wochenende sind rar. In solchen Fällen gilt die Abwesenheit als entschuldigt – und es besteht keine Pflicht zur Nacharbeit.

Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsgesetz und Mutterschutzverordnung

Das Schweizer Arbeitsgesetz sowie die Mutterschutzverordnung (ArGV 3) schützen die Gesundheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen und des ungeborenen Kindes. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf die besonderen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Je nach Tätigkeit kann das bedeuten:

  • Anpassung des Arbeitsplatzes,
  • Verbot bestimmter Tätigkeiten,
  • Freistellung bei gesundheitlicher Gefährdung.

Arztbesuche gehören zur Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind medizinisch notwendig. Wenn diese nicht ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden können, muss der Arbeitgeber die Abwesenheit akzeptieren. Es ist empfehlenswert, Termine frühzeitig zu planen und zu kommunizieren. Ein Arztzeugnis hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Was gilt bei Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft?

Bei Beschwerden oder Komplikationen kann es zu einer (teilweisen) Arbeitsunfähigkeit kommen. In diesem Fall gelten die üblichen Regeln zur Lohnfortzahlung gemäss Gesetz oder Arbeitsvertrag. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.

Mutterschaftsentschädigung nach der Geburt

Nach der Geburt haben versicherte Mütter Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung während des Mutterschaftsurlaubs. Diese wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Anspruch besteht bei:

  • einer Mindestdauer der Erwerbstätigkeit,
  • einer AHV-pflichtigen Tätigkeit vor der Geburt.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt viele der während der Schwangerschaft anfallenden Kosten – zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall, Laboranalysen. Je nach Zusatzversicherung können weitere Leistungen gedeckt sein. Eine Nachfrage bei der Krankenkasse lohnt sich.

Wichtige Hinweise für die Praxis

  • Regelungen können je nach Arbeitsvertrag, Betriebsreglement und Kanton variieren.
  • Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rechtsberatung oder der Kontakt mit einer Fachstelle für Arbeitsrecht.
  • Dokumentieren Sie alle Arzttermine und lassen Sie sich bei Bedarf ein Zeugnis ausstellen.

JUSTIS Tipp

Schwangere haben Anspruch auf Schutz und Rücksichtnahme am Arbeitsplatz. Dazu gehört auch, dass medizinisch notwendige Arzttermine nicht in der Freizeit nachgeholt werden müssen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich frühzeitig beraten – JUSTIS steht Ihnen zur Seite.

Gepostet am 29. September 2016