«Ich bin im sechsten Monat schwanger und arbeite Vollzeit mit fixen Präsenzzeiten. Meine Arbeitgeberin verlangt, dass ich Arzttermine nacharbeite. Ist das rechtens?»
Auf einen Blick
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Für notwendige Arztbesuche während der Arbeitszeit ist grundsätzlich die erforderliche Zeit freizugeben, wenn kein Termin ausserhalb der Arbeitszeit möglich ist.
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Ob die Absenz bezahlt wird und wie sie verbucht wird, hängt unter anderem von Lohnform, Vertrag und Arbeitszeitregelung ab.
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Termine frühzeitig absprechen und eine verlangte Nacharbeit rechtlich prüfen lassen.
Arzttermin in der Schwangerschaft: Wann muss der Arbeitgeber freigeben?
Notwendige Arztbesuche sollen nach Möglichkeit ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die erforderliche Zeit grundsätzlich freigeben. Bei einem Vollzeitpensum mit festen Präsenzzeiten kann eine Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit nötig sein. Sprechen Sie den Termin frühzeitig ab und legen Sie bei Bedarf eine Bestätigung vor.
Muss ich die Zeit nachholen und wird der Lohn bezahlt?
Freistellung und Lohnzahlung sind unterschiedliche Fragen. Für notwendige Kurzabsenzen ist im Monatslohn eine Weiterzahlung üblich. Bei Stundenlohn oder flexibler Arbeitszeit müssen insbesondere Vertrag, GAV und die Voraussetzungen der gesetzlichen Lohnfortzahlung geprüft werden. Aus einer Schwangerschaft folgt kein pauschaler Anspruch auf bezahlte Freistellung für jeden beliebig angesetzten Termin. Lassen Sie eine verlangte Nacharbeit anhand Ihrer Arbeitszeit- und Lohnregelung prüfen.
Welche Schutzregeln gelten während der Schwangerschaft?
Der Arbeitgeber muss die Gesundheit von Mutter und Kind schützen. Massgebend sind unter anderem Art. 35–35b ArG, die besonderen Regeln der ArGV 1 und die Mutterschutzverordnung. Die Mutterschutzverordnung ist nicht mit der ArGV 3 gleichzusetzen. Je nach Tätigkeit sind Schutzmassnahmen, eine andere Arbeit oder ein Beschäftigungsverbot nötig.
Bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit gelten die Regeln zur Lohnfortzahlung beziehungsweise zu Versicherungsleistungen. Diese Situation ist von einem kurzen Arztbesuch zu unterscheiden.
SECO: Kurzabsenzen und Lohn · SECO: Mutterschutz am Arbeitsplatz
Klären Sie mit dem Arbeitgeber vor dem Termin, wie die notwendige Absenz erfasst wird. Bewahren Sie Terminbestätigung, Arbeitsvertrag und die Antwort des Arbeitgebers auf. Bei Streit über Nacharbeit oder Lohn prüfen wir die konkrete Regelung mit Ihnen.
Gepostet am 29. September 2016