Finanzen

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2025

Internationale Erbrechtsreform: Neue Gestaltungsmöglichkeiten ab 2025

Wer in mehreren Ländern lebt, arbeitet oder Vermögen besitzt, steht früher oder später vor einer komplexen Frage: Welches Erbrecht gilt im Todesfall? Mit der internationalen Erbrechtsreform 2025 ergeben sich nun neue Möglichkeiten zur Gestaltung – insbesondere für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitz im Ausland.

Auf einen Blick

  • Ab 2025: Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten können unter bestimmten Bedingungen das Erbrecht eines Heimatstaates wählen.

  • Durch die Rechtswahl lassen sich z. B. Pflichtteilsregelungen oder steuerliche Aspekte gezielter gestalten.

  • Die Rechtswahl muss klar im Testament festgehalten und formal korrekt erfolgen.

Was hat sich geändert?

Ab 2025 können Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten in bestimmten Fällen das Erbrecht eines ihrer Heimatländer wählen – selbst wenn sie in der Schweiz leben. Möglich wird dies durch internationale Entwicklungen wie die EU-Erbrechtsverordnung oder bilaterale Abkommen.

Relevant ist das unter anderem für:

  • Schweizer:innen mit zweitem Pass (z. B. DE, FR, IT, USA)
  • Ausländer:innen mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Personen mit Vermögen im Ausland (Immobilien, Konten)
  • Grenzgänger:innen oder Empfänger:innen ausländischer Renten

Was bedeutet das konkret?

Neu kann im Testament festgelegt werden, dass nicht das Schweizer Erbrecht, sondern jenes eines Heimatstaats angewendet wird. Damit können unter anderem:

  • Pflichtteilsansprüche angepasst oder umgangen werden
  • grenzüberschreitende Erbschaften klarer geregelt werden
  • eventuell steuerliche Vorteile im Ausland genutzt werden

Ohne solche Festlegung gilt weiterhin das Erbrecht am letzten Wohnsitz – oft also das Schweizer Recht.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Rechtswahl ist nur gültig, wenn:

  • das gewählte Erbrecht zu einem eigenen Heimatstaat gehört
  • die Rechtswahl ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag festgehalten ist
  • keine Verstösse gegen den schweizerischen ordre public vorliegen

Wichtig: Die Dokumentation sollte formell korrekt erfolgen – idealerweise durch eine:n Notar:in oder juristische Beratung.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie vom neuen internationalen Erbrecht profitieren können – vor allem bei Doppelbürgerschaft oder Vermögen im Ausland.

Gepostet am 14. April 2025