Wer in mehreren Ländern lebt, arbeitet oder Vermögen besitzt, steht früher oder später vor einer komplexen Frage: Welches Erbrecht gilt im Todesfall? Mit der internationalen Erbrechtsreform 2025 ergeben sich nun neue Möglichkeiten zur Gestaltung – insbesondere für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitz im Ausland.
Ab 2025: Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten können unter bestimmten Bedingungen das Erbrecht eines Heimatstaates wählen.
Durch die Rechtswahl lassen sich z. B. Pflichtteilsregelungen oder steuerliche Aspekte gezielter gestalten.
Die Rechtswahl muss klar im Testament festgehalten und formal korrekt erfolgen.
Ab 2025 können Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten in bestimmten Fällen das Erbrecht eines ihrer Heimatländer wählen – selbst wenn sie in der Schweiz leben. Möglich wird dies durch internationale Entwicklungen wie die EU-Erbrechtsverordnung oder bilaterale Abkommen.
Relevant ist das unter anderem für:
Neu kann im Testament festgelegt werden, dass nicht das Schweizer Erbrecht, sondern jenes eines Heimatstaats angewendet wird. Damit können unter anderem:
Ohne solche Festlegung gilt weiterhin das Erbrecht am letzten Wohnsitz – oft also das Schweizer Recht.
Die Rechtswahl ist nur gültig, wenn:
Wichtig: Die Dokumentation sollte formell korrekt erfolgen – idealerweise durch eine:n Notar:in oder juristische Beratung.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie vom neuen internationalen Erbrecht profitieren können – vor allem bei Doppelbürgerschaft oder Vermögen im Ausland.
Gepostet am 14. April 2025