Rechtliche Konsequenzen und praktische Tipps für Eltern in der Schweiz. Fast jedes Kind kommt früher oder später mit dem Thema Diebstahl in Berührung. Kleine Kinder handeln oft aus Neugier, während Jugendliche in der Regel wissen, dass sie etwas Unrechtes tun. Doch was bedeutet das rechtlich? Und wie sollten Eltern reagieren?
Ab 10 Jahren sind Kinder strafmündig – dann drohen Verwarnungen, gemeinnützige Arbeit oder andere Massnahmen.
Diebstahl ist kein Weltuntergang – aber ein ernstzunehmendes Warnsignal, dem Eltern mit Ruhe begegnen sollten.
Wiedergutmachung und Gespräche helfen Kindern, Verantwortung zu übernehmen und aus dem Fehler zu lernen.
Entscheidend für die strafrechtliche Beurteilung ist das Alter der betroffenen Person:
Im Jugendstrafrecht steht die Entwicklung der jugendlichen Person im Vordergrund. Ziel ist es, weitere Delikte zu verhindern. Mögliche Sanktionen sind:
Ladendiebstahl gilt rechtlich als geringfügig – sollte aber ernst genommen werden. So gehen Sie am besten vor:
Ab wann ist mein Kind strafmündig?
In der Schweiz ab 10 Jahren.
Welche Strafe droht bei Ladendiebstahl?
Das hängt vom Alter und den Umständen ab. Möglich sind Verwarnungen, gemeinnützige Arbeit oder Bussen.
Wo finde ich Hilfe bei wiederholtem Stehlen?
Bei Erziehungsberatungsstellen, der Jugendanwaltschaft oder psychologischen Fachstellen.
Ein Diebstahl ist nicht gleich ein krimineller Akt – sondern oft ein Weckruf. Eltern, die ruhig, klar und empathisch reagieren, helfen ihrem Kind, Verantwortung zu übernehmen und Grenzen zu verstehen. Im Zweifel beraten wir Sie gerne zu den rechtlichen Möglichkeiten.
Gepostet am 28. April 2017