Mein Freund und ich kriegen ein Kind. Allerdings ist er noch verheiratet. Hat die Tatsache, dass er mit mir ein Kind bekommt, aber mit einer anderen Frau verheiratet ist, rechtliche Konsequenzen für ihn?
Ehebruch ist in der Schweiz rechtlich folgenlos – weder strafbar noch scheidungsrelevant.
Mit der Vaterschaft entstehen Unterhaltspflichten – auch ausserhalb einer Ehe.
Das gemeinsame Sorgerecht ist bei unverheirateten Eltern der Regelfall, wenn beide einverstanden sind.
Nein, die Tatsache des Ehebruchs an sich hat in der Schweiz weder zivilrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen für Ihren Freund. Das sogenannte Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht wurde bereits im Jahr 2000 abgeschafft, was bedeutet, dass der Grund für die Trennung oder Scheidung heute rechtlich keine Rolle mehr spielt. Ehebruch ist auch nicht strafbar.
Allerdings entstehen für ihn mit der Geburt des Kindes ausserhalb seiner Ehe Pflichten als Vater:
Die Geburt des Kindes hat also keine negativen rechtlichen Folgen aufgrund des Ehebruchs, sondern begründet Rechte und Pflichten aus der Vaterschaft ihm und dem Kind gegenüber.
Ehebruch bleibt ohne rechtliche Folgen – wichtig sind jetzt klare Regelungen zu Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht. Wir unterstützen Sie mit einer juristischen Auskunft. Viele Schritte wie die Anerkennung oder Sorgerechtserklärung lassen sich eigenständig bei der Behörde einleiten.
Gepostet am 7. Dezember 2016