Familie

Zuletzt aktualisiert am 18. April 2025

Kinderlärm: Unsere Nachbarin beschwert sich

Unsere Nachbarin beklagt sich regelmässig darüber, dass unsere Kinder (2 und 4 Jahre) zu laut sind. Da sie Spätschicht arbeitet, bittet sie uns, morgens ruhig zu sein. Obwohl ich mich sehr um morgendliche Ruhe bemühe, lässt sich dies mit so kleinen Kindern nur schwer einhalten. Meiner Nachbarin mag ich jeweils schon gar nicht mehr begegnen, weil sie mich jedes Mal mürrisch zurecht weist. Was sagt das Gesetz zu Kinderlärm?

Auf einen Blick

  • Kinderlärm gilt rechtlich als sozial üblich – insbesondere tagsüber. Spielen, Lachen oder auch Kreischen ist erlaubt und gehört zur Entwicklung dazu.

  • Ruhezeiten (meist ab 22 Uhr und über Mittag) gelten auch für Kinder – nachts lautes Spielen oder Schreien sollte möglichst vermieden werden.

  • Gerichte zeigen sich tolerant gegenüber Kinderlärm – Klagen wegen spielender Kleinkinder haben in der Regel wenig Erfolg.

Prinzipiell gilt: Jeder Mieter hat auf seine Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen (Art. 257f OR). Allerdings bedeutet dies umgekehrt auch eine gewisse Toleranz. Nun ist das natürlich ein bisschen wage. Klarere Regelungen finden sich bei Mietwohnungen manchmal in der Hausordnung. Meistens sind darin Ruhezeiten angegeben, an welche sich alle Hausbewohner halten müssen: In der Regel die Stunden über Mittag und von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. Natürlich ist auch für Kinder lautes Spielen ab 22 Uhr nicht mehr erlaubt.

Aber: Ruhezeiten lassen sich mit kleinen Kindern natürlich nicht sehr gut befolgen. Schreit das kleine Kind denn auch hin und wieder nachts lauthals, müssen die Nachbarn dies hinnehmen.

Ausserhalb der Ruhezeiten, also tagsüber, werden Kindergeräusche zudem als normal angesehen. Dann dürfen Kinder «spielen, hüpfen, lachen, Fangen spielen, auf dem Bobbycar herumfahren, singen und auch mal kreischen», so sagts auch der Mieterverband. Denn das Spiel, gerade mit anderen Kindern, ist ein wichtiger Teil der Entwicklung eines Kindes. Dieser Meinung sind auch die meisten Gerichte. So sind viele Richter gegenüber Kinderlärm tolerant und darum bemüht eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden.

Für Ihre Nachbarin wird es deshalb eher schwer sein, juristisch gegen den Kinderlärm vorzugehen. Denn Kinderlärm wird vor Gericht nicht wie andere Lärmemissionen behandelt.

Unser Rat: Versuchen Sie das Gespräch mit der Nachbarin zu suchen. Sagen Sie ihr, dass Sie so gut wie möglich Rücksicht nehmen, dass es aber gerade mit kleinen Kindern schwerlich möglich ist den ganzen Morgen lang ruhig zu sein und auch während des Tages keinen Lärm zu verursachen.

Kommen Sie nicht mehr weiter, vermag eine Mediation weiterzuhelfen. Gemeinsam mit einer Drittperson, Mediator, wird versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zu diesem Schritt müsste jedoch auch Ihre Nachbarin bereit sein.

JUSTIS Tipp

Kinderlärm ist kein Kündigungs- oder Klagegrund – sondern Teil des normalen Familienalltags. Zeigen Sie Gesprächsbereitschaft, aber lassen Sie sich nicht verunsichern. Falls der Konflikt eskaliert, kann eine Mediation helfen, wieder zu einem friedlichen Miteinander zu finden.

Gepostet am 29. September 2016