Sie dampfen, sind in vielen Geschmacksrichtungen erhältlich und erfreuen sich, besonders auch bei Jugendlichen, grosser Beliebtheit: E-Zigaretten und Vapes. Galt die gesetzliche Lage bezüglich der Abgabe an Jugendliche lange als unklar, so gibt es seit Kurzem klare Regeln in der ganzen Schweiz.
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt schweizweit: Abgabe von E-Zigaretten und Vapes unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten – unabhängig vom Nikotingehalt.
E-Zigaretten gelten neu als Tabakprodukte – sie unterliegen denselben Abgabevorschriften wie klassische Zigaretten.
Gesundheitsexpert:innen warnen besonders Jugendliche vor den Risiken – auch bei nikotinfreien Produkten.
Elektronische Zigaretten und Vapes (oft auch E-Shishas genannt), die es als Einwegprodukte oder zum Wiederauffüllen gibt, bestehen typischerweise aus einem Mundstück, einem Akku, einem Verdampfer und einem Behälter (Kartusche oder Tank) für das Liquid. Das Liquid ist eine Flüssigkeit, die unter anderem Lösungsmittel und Aromastoffe enthält und Nikotin enthalten kann. Durch Erhitzen wird die Flüssigkeit zu Dampf, der inhaliert wird – ähnlich wie beim Rauchen einer gewöhnlichen Zigarette. Oft sind sie handlich und farbig gestaltet.
Die vom Gesetzgeber erwartete Klärung ist erfolgt: Mit dem am 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) gibt es schweizweit eine einheitliche Regelung.
Das neue Gesetz behandelt elektronische Zigaretten (mit und ohne Nikotin) sowie ähnliche Produkte weitgehend wie traditionelle Tabakprodukte. Das bisherige Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage für nikotinfreie E-Zigaretten im Jugendschutz wurde damit behoben.
Entscheidend ist neu:
Das bedeutet, die gesetzliche Lage ist nun klar: E-Zigaretten und Vapes fallen unter das Tabakproduktegesetz und dürfen in der Schweiz nicht an Minderjährige verkauft werden.
Auch wenn bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt wird, sind sie nicht risikofrei. Langzeitstudien zu den vollen Auswirkungen des Dampfens gibt es noch nicht. Bekannt ist jedoch, dass die enthaltenen Stoffe die Atemwege reizen oder Allergien auslösen können. Nikotinhaltige Liquids machen zudem stark abhängig. Gesundheitsorganisationen wie die Lungenliga raten vom Konsum ab, insbesondere für Jugendliche, da ihr Gehirn empfindlicher auf Nikotin reagiert.
Dank dem neuen Tabakproduktegesetz, das seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft ist, gibt es in der Schweiz nun eine klare gesetzliche Regelung: Die Abgabe von E-Zigaretten und Vapes jeglicher Art (mit und ohne Nikotin) an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten. Damit wurde eine wichtige Lücke im Jugendschutz geschlossen.
Ob als Shop, Schule oder Eltern – bei Fragen zum Abgabeverbot, zur Durchsetzung oder zu Verstössen gegen das neue Tabakproduktegesetz unterstützen wir Sie mit einer juristischen Auskunft. Melden Sie sich bei uns, bevor ein Konflikt eskaliert.
Gepostet am 28. April 2017