Familie

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2023

Ihr «Letzter Wille» - Testament oder Erbvertrag?

Das Schreiben eines «Letzter Willens» in Form eines Testaments oder Erbvertrags ist entscheidend, um Familienstreitigkeiten zu vermeiden, Klarheit zu schaffen und die Vermögensnachfolge zu sichern. Die gesetzliche Erbfolge allein kann in komplexen familiären Situationen, Patchwork-Familien, Lebenspartnerschaften und komplizierten Vermögensverhältnissen oft keine angemessene Lösung bieten. Individuell angepasste Nachfolgeregelungen sind daher empfehlenswert. Ihr festgelegter letzter Wille hat Vorrang vor gesetzlichen Regelungen, ausserhalb der Pflichtteile können Sie frei über Ihr Vermögen verfügen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig und unbeeinflusst mit diesem Thema auseinanderzusetzen und Ihren letzten Willen gegebenenfalls anzupassen. Ihr Testament oder Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, Erben zu bestimmen, Vermögenswerte zuzuweisen, Anordnungen zu treffen und vieles mehr. Eine vorsorgliche Nachlassaufstellung ist hilfreich, um Vermögenswerte und Verträge zu überblicken. Erbverträge, im Gegensatz zu Testamenten, sind Verträge mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, können zwischen verschiedenen Erben geschlossen werden und bieten die Möglichkeit zur Aufhebung durch schriftliche Vereinbarung.

Wenn es um das liebe Geld geht, werden selbst enge Familienbande häufig auf eine harte Probe gestellt, und dies unabhängig davon, wie gross das Erbe sein wird. Sie vermeiden Streitigkeiten, schaffen Klarheit und sichern Ihre Familie ab, indem Sie Ihren «Letzten Willen» in einem Testament (letztwillige Verfügung), oder in einem Erbvertrag festhalten. Andernfalls tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese kann jedoch nur für den «Normalfall» eine gerechte und angemessene Regelung bieten. Denn das Gesetz kann der wachsenden Zahl von komplexeren Familienverhältnissen (zum Beispiel Elternteile, die Kinder aus einer früheren Beziehung mit in die neue Partnerschaft bringen, sogenannte Patchwork-Familien), Lebenspartnerschaften und Beziehungen ohne Trauschein, sowie komplizierteren Vermögensverhältnissen, kaum gerecht werden. Um in solchen Fällen eine individuelle, auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Nachfolgeregelung des Vermögens zu treffen, sollten Sie entweder ein Testament erstellen oder einen Erbvertrag abschliessen. 

Über Ihr Vermögen können Sie verfügen, wenn sie urteilsfähig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bedenken Sie, dass Ihr festgehaltener letzter Wille (Testament oder Erbvertrag) stets Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolgeregelung hat. Sie können, bis auf die zu berücksichtigenden Pflichtteile, frei über Ihr gesamtes Vermögen verfügen. 

Befassen Sie sich rechtzeitig und mit der nötigen Ruhe mit diesem Thema. Überprüfen Sie auch von Zeit zu Zeit, ob Ihre Vorstellungen immer noch aktuell sind oder ob sich wesentliche Umstände geändert haben (Scheidung, neues Kind, etc.). Lassen Sie sich dabei auch von niemandem beeinflussen oder unter Druck setzen. 

In Ihrem Testament oder Erbvertrag können Sie 

  • einen oder mehrere Erben einsetzen, 
  • jemandem einen Vermögensvorteil/ Vermächtnis zuwenden (z.B. einzelne Gegenstände, die Nutzniessung an der Erbschaft im ganzen oder zu einem Teil, oder die Befreiung von Verbindlichkeiten), 
  • Anordnungen über die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben treffen, 
  • Auflagen für den Erben anordnen, 
  • Familienangehörige in bestimmten Fällen von der Erbfolge ausschliessen oder ihnen lediglich ihren Pflichtteil überlassen, 
  • einen Erben zeitlich nur befristet einsetzen (Vor- und Nacherben), 
  • Ihren letzten Willen durch die Einsetzung eines Willensvollstreckers sichern. 

 

Nachlassaufstellung 

Erstellen Sie vorsorglich eine Übersicht über Ihre Vermögens- und Sachwerte (Bankkonten, Grundstücke, Schmuck, Kunstgegenstände, Bargeld, Möbel, Versicherungen usw.), und bewahren sie diese zusammen mit den wichtigsten Unterlagen in einer Dokumentenmappe auf. So können Ihre Angehörigen zum gegebenen Zeitpunkt schnell überblicken, welche Vermögenswerte vorhanden, welche Verträge zu kündigen und welche Verpflichtungen zu begleichen sind. 

Wichtiger Hinweis:  Verfügungen, die von Ihnen aufgrund eines Irrtums, arglistiger Täuschung, Drohung oder Zwang errichtet wurden, sind ungültig. 

 

Erbvertrag

Im Gegensatz zum Testament haben wir es hier mit einem Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zu tun. Die Vertragschliessenden haben gleichzeitig dem Beamten (vgl. öffentliches Testament) ihren Willen zu erklären und die Urkunde vor ihm und zwei Zeugen zu unterschreiben. Anders als ein Ehevertrag kann der Erbvertrag nicht nur zwischen Ehegatten, sondern auch mit weiteren Erben geschlossen werden.
Es ist möglich, jemanden als Erben einzusetzen oder ihm Vermächtnisse zuzuwenden. Auch kann der hinterbliebene Ehegatte erbrechtlich begünstigt werden. Der Erbvertrag kann von den Vertragsschliessenden durch eine schriftliche Vereinbarung wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis: Mit der Wahl Ihres gesetzlichen Güterstandes (Ehevertrag) können Sie die Erbfolge zusätzlich beeinflussen. Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie mehr dazu wissen wollen, einen Spezialisten zu kontaktieren. 
 

Gepostet am 16. Oktober 2023