Familie

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2023

Ihr «Letzter Wille» - Enterbung

Die Enterbung, ein juristisches Konzept mit weitreichenden Folgen, beschreibt die rechtliche Aberkennung des Erbrechts für bestimmte Personen. In diesem Zusammenhang können verschiedene Gründe für die Enterbung angeführt werden, wie beispielsweise schwere Verfehlungen oder persönliche Differenzen. Dieser Rechtstipp wirft einen Blick auf die Bedeutung, die rechtlichen Aspekte und potenziellen Konflikte im Zusammenhang mit Enterbungen, die in vielen Gesellschaften eine komplexe und emotional geladene Thematik darstellen.

Sie können Ihrem Erben den Pflichtteil entziehen, wenn dieser eine schwere Straftat gegen Sie oder eine Ihnen nahe verbundene Person oder aber schwere Verletzung der familienrechtlichen Pflichten begangen hat. Der Grund für die Enterbung muss in der Verfügung angegeben und begründet werden. Der Anteil des Enterbten wird unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Die Erbfolge verhält sich hier so, wie wenn der Enterbte nicht gelebt hätte. Hat der Enterbte aber Nachkommen, so treten diese an dessen Stelle. Dass Sie von Ihrem Kind zutiefst enttäuscht wurden oder sich sehr über dieses geärgert haben, reicht für eine Enterbung nicht aus.

Wichtiger Hinweis: Präventiventerbung möglich: Wenn gegen einen Ihrer Erben Verlustscheine bestehen, Sie aber Ihr Vermögen vor dessen Gläubigern schützen möchten, können Sie ihm die Hälfte des Pflichtteils entziehen und direkt den Enkeln zu gleichen Teilen zuwenden. Beachten Sie, dass auch diese Art der Enterbung vom Betroffenen angefochten werden kann, wenn keine Verlustscheine mehr bestehen oder diese kleiner als ein Viertel des Erbteils sind.

Gepostet am 16. Oktober 2023