Wurde Ihre Bankkarte gestohlen und anschliessend missbräuchlich verwendet? In der Schweiz sind einfache Diebstähle meist nicht versichert – aber es gibt wichtige Ausnahmen und Schutzmassnahmen.
Bei einfachem Diebstahl haften Betroffene in der Regel selbst – insbesondere bei Bargeld und Kartenmissbrauch.
Wird der PIN-Code nicht ausreichend geschützt, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Zusatzversicherungen oder tiefere Limiten auf der Karte können helfen, das finanzielle Risiko zu begrenzen.
Wird Ihnen das Portemonnaie unbemerkt gestohlen – z. B. aus der Tasche –, spricht man von einfachem Diebstahl. Bargeld und Karten sind in diesem Fall meist nicht versichert. Standard-Hausratversicherungen decken vor allem Einbruch, Beraubung oder Elementarschäden.
Wenn mit Ihrer Karte und PIN Geld abgehoben wurde, haften Sie unter Umständen selbst – besonders, wenn der PIN ungeschützt eingegeben oder zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde. Das Gros der Banken schliesst in den AGB die Haftung in solchen Fällen aus.
Einige Versicherungen bieten Zusatzmodule für einfachen Diebstahl ausser Haus oder Cyber-Versicherungen. Prüfen Sie Ihre Police genau oder fragen Sie bei der Versicherung nach, ob und was gedeckt ist.
Decken Sie den PIN-Code beim Eingeben immer ab und bewahren Sie diesen niemals im Portemonnaie auf. Nach einem Diebstahl: Karte sofort sperren lassen – Notfallnummern am besten separat aufbewahren.
Reduzieren Sie Ihre Tages- und Wochenlimiten für Bargeldbezüge. So lässt sich das finanzielle Risiko im Ernstfall deutlich senken.
Anders sieht es bei Beraubung (unter Androhung oder Anwendung von Gewalt) oder Einbruchdiebstahl aus – hier leisten die meisten Hausratversicherungen bis zu definierten Beträgen auch für Bargeld und Kartenmissbrauch.
Einfache Diebstähle sind häufig – aber oft nicht gedeckt. Sichern Sie sich ab, indem Sie den PIN nie offen zeigen, Ihre Kartenlimits anpassen und Ihre Versicherung auf Zusatzdeckungen prüfen. Im Zweifel helfen wir Ihnen bei der rechtlichen Einschätzung und beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche.
Gepostet am 29. September 2016