Wohnen: Untermiete
Sie können als Mieter die Wohnung ganz oder teilweise untervermieten, wenn Ihr Vermieter dem zugestimmt hat. Der Vermieter darf seine Zustimmung jedoch nur in den gesetzlich bestimmten Fällen verweigern (siehe dazu Art. 262 OR).
Sie können als Mieter die Wohnung ganz oder teilweise untervermieten, wenn Ihr Vermieter dem zugestimmt hat. Der Vermieter darf seine Zustimmung jedoch nur in den gesetzlich bestimmten Fällen verweigern (siehe dazu Art. 262 OR).