Musterverträge und Briefe

Kostenlos und nach Themen geordnet

Geht es um rechtliche Dinge, sind oft Dokumente gefragt: Verträge, Briefe, Formulare oder Anträge. JUSTIS macht Ihnen auch hier das Leben leichter: mit professionellen Musterdokumenten, die Sie kostenlos herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Michael Althaus
JUSTIS

«Mit unseren bewährten Musterdokumenten für jede Lebenssituation sparen Sie Zeit und Energie.»

Ausstehender Lohn: zweite Mahnung

Ausstehender Lohn: zweite und letzte Mahnung

Hat der Arbeitgeber auf Ihre erste Mahnung nicht vollständig bezahlt, setzen Sie mit dieser zweiten Mahnung eine letzte klare Zahlungsfrist. Die Vorlage verweist auf die erste Mahnung und kündigt die betreibungs- oder klageweise Durchsetzung der Lohnforderung an.

Was gehört in die zweite Lohnmahnung?

Nennen Sie den betroffenen Lohnzeitraum, den ausstehenden Bruttolohn, das Datum der ersten Mahnung und das neue Zahlungsdatum. Verlangen Sie eine korrekte Lohnabrechnung und die Überweisung des daraus resultierenden Nettolohns.

Welche Folgen kann ich ankündigen?

Sie können ankündigen, die Forderung samt geschuldetem Verzugszins durch Betreibung oder Klage geltend zu machen. Eine Arbeitsniederlegung oder fristlose Kündigung setzt zusätzliche rechtliche Voraussetzungen voraus. Die Vorlage behält solche Massnahmen deshalb ausdrücklich einer vorgängigen rechtlichen Prüfung vor.

Wie stelle ich die zweite Mahnung zu?

Senden Sie die Mahnung per Einschreiben oder übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung. Bewahren Sie eine Kopie sowie sämtliche Zustellbelege auf. Diese Unterlagen können in einem späteren Verfahren wichtig sein.

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Kontrollieren Sie Forderung und bisherige Zahlungseingänge erneut.
  2. Ergänzen Sie Lohnzeitraum, Bruttobetrag und Datum der ersten Mahnung.
  3. Setzen Sie ein konkretes letztes Zahlungsdatum.
  4. Kontrollieren, drucken, unterschreiben und versenden Sie den Brief nachweisbar.
  5. Holen Sie rechtlichen Rat ein, wenn die Frist unbenutzt verstreicht.

Rechtliche Hinweise zur zweiten Lohnmahnung

Lohnforderung und Verzugszins

Der Arbeitgeber muss den fälligen Lohn bezahlen und korrekt abrechnen. Bei Verzug beträgt der gesetzliche Verzugszins grundsätzlich 5 Prozent pro Jahr. Beginn und Berechnungsgrundlage müssen im Einzelfall anhand des Vertrags, des Fälligkeitstermins und der bisherigen Mahnungen geprüft werden.

Betreibung oder arbeitsrechtliche Klage

Nach Ablauf der letzten Frist kann die Lohnforderung betrieben oder gerichtlich geltend gemacht werden. Erhebt der Arbeitgeber Rechtsvorschlag oder bestreitet er die Forderung, muss der Bestand und die Höhe der Forderung in einem geeigneten gerichtlichen Verfahren nachgewiesen werden.

Nicht vorschnell die Arbeit niederlegen

Bei erheblichen Lohnrückständen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorübergehende Arbeitsniederlegung zulässig sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung kann schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie sich deshalb vorher beraten.

Fristlose Kündigung nur nach Prüfung

Eine fristlose Kündigung durch die arbeitnehmende Person ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig. Grössere und wiederholte Lohnausstände oder Zahlungsunfähigkeit können relevant sein; Art. 337a OR betrifft insbesondere die fehlende Sicherstellung bei Zahlungsunfähigkeit. Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kann Schadenersatzfolgen auslösen.

Hinweise auf Insolvenz

Bestehen Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs, handeln Sie rasch. Neben der Durchsetzung der Lohnforderung kann eine Insolvenzentschädigung der Arbeitslosenversicherung relevant werden. Lassen Sie Fristen und Voraussetzungen umgehend prüfen.

Versicherte können sich an JUSTIS wenden, wenn der Arbeitgeber die Lohnforderung bestreitet oder trotz Mahnung nicht bezahlt. JUSTIS prüft die Unterstützung im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes.

Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

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