Hat der Arbeitgeber auf Ihre erste Mahnung nicht vollständig bezahlt, setzen Sie mit dieser zweiten Mahnung eine letzte klare Zahlungsfrist. Die Vorlage verweist auf die erste Mahnung und kündigt die betreibungs- oder klageweise Durchsetzung der Lohnforderung an.
Nennen Sie den betroffenen Lohnzeitraum, den ausstehenden Bruttolohn, das Datum der ersten Mahnung und das neue Zahlungsdatum. Verlangen Sie eine korrekte Lohnabrechnung und die Überweisung des daraus resultierenden Nettolohns.
Sie können ankündigen, die Forderung samt geschuldetem Verzugszins durch Betreibung oder Klage geltend zu machen. Eine Arbeitsniederlegung oder fristlose Kündigung setzt zusätzliche rechtliche Voraussetzungen voraus. Die Vorlage behält solche Massnahmen deshalb ausdrücklich einer vorgängigen rechtlichen Prüfung vor.
Senden Sie die Mahnung per Einschreiben oder übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung. Bewahren Sie eine Kopie sowie sämtliche Zustellbelege auf. Diese Unterlagen können in einem späteren Verfahren wichtig sein.
Der Arbeitgeber muss den fälligen Lohn bezahlen und korrekt abrechnen. Bei Verzug beträgt der gesetzliche Verzugszins grundsätzlich 5 Prozent pro Jahr. Beginn und Berechnungsgrundlage müssen im Einzelfall anhand des Vertrags, des Fälligkeitstermins und der bisherigen Mahnungen geprüft werden.
Nach Ablauf der letzten Frist kann die Lohnforderung betrieben oder gerichtlich geltend gemacht werden. Erhebt der Arbeitgeber Rechtsvorschlag oder bestreitet er die Forderung, muss der Bestand und die Höhe der Forderung in einem geeigneten gerichtlichen Verfahren nachgewiesen werden.
Bei erheblichen Lohnrückständen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorübergehende Arbeitsniederlegung zulässig sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung kann schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie sich deshalb vorher beraten.
Eine fristlose Kündigung durch die arbeitnehmende Person ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig. Grössere und wiederholte Lohnausstände oder Zahlungsunfähigkeit können relevant sein; Art. 337a OR betrifft insbesondere die fehlende Sicherstellung bei Zahlungsunfähigkeit. Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kann Schadenersatzfolgen auslösen.
Bestehen Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs, handeln Sie rasch. Neben der Durchsetzung der Lohnforderung kann eine Insolvenzentschädigung der Arbeitslosenversicherung relevant werden. Lassen Sie Fristen und Voraussetzungen umgehend prüfen.
Versicherte können sich an JUSTIS wenden, wenn der Arbeitgeber die Lohnforderung bestreitet oder trotz Mahnung nicht bezahlt. JUSTIS prüft die Unterstützung im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes.
Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
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