Mit dieser online ausfüllbaren Vorlage schliessen zwei Privatpersonen in der Schweiz einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug ab. Die Person mit dem verwendeten JUSTIS-Konto wird als verkaufende Person eingesetzt. Der Vertrag erfasst die Parteien und Fahrzeugdaten, Unfall- und Reparaturhistorie, bekannte Mängel, Kilometerstand, Serviceunterlagen, Zubehör, Kaufpreis, Zahlungsart sowie Datum und Ort der Übergabe. Alternative Regelungen werden als Auswahl angezeigt, sodass im fertigen Vertrag nur die gewählte Klausel erscheint. Die Vorlage enthält einen auf Privatverkäufe zugeschnittenen Gewährleistungsausschluss; arglistig verschwiegene Mängel und ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften bleiben davon unberührt. Für gewerblichen Fahrzeughandel, Leasing, Ratenzahlung, Import/Export oder besondere Garantiezusagen ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
Die Vorlage ist für den Verkauf eines gebrauchten Personenwagens zwischen zwei Privatpersonen mit Bezug zur Schweiz bestimmt. Die Person, deren JUSTIS-Konto verwendet wird, erscheint im Vertrag als verkaufende Person. Für einen Kauf bei einer Garage, Leasing, eine Abzahlung in Raten, einen Import oder Export sowie einen Verkauf mit einer Partei im Ausland ist diese Vorlage nicht gedacht.
Die kaufende Person sollte das Fahrzeug besichtigen, Probe fahren und bei Unsicherheit vor Vertragsabschluss unabhängig prüfen lassen. Kontrollieren Sie insbesondere Identität der verkaufenden Person, Fahrzeugausweis, Fahrgestellnummer, Service- und Reparaturbelege, bekannte Rückrufe, Reifen und Zubehör. Für das Einlösen eines Occasion-Fahrzeugs benötigt die kaufende Person unter anderem einen Versicherungsnachweis und den Fahrzeugausweis der bisherigen Halterin oder des bisherigen Halters.
Das Feld zur Abgaswartung ist optional. Fahrzeuge mit einem anerkannten On-Board-Diagnose-System können von der periodischen Abgaswartung befreit sein. Massgebend sind das konkrete Fahrzeug und die geltenden Vorschriften; eine leuchtende OBD-Störungsanzeige darf nicht ignoriert werden.
Die Vorlage schliesst die gesetzliche Sachgewährleistung beim Privatverkauf soweit zulässig aus. Ein solcher Ausschluss ist jedoch ungültig, soweit die verkaufende Person einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ausdrücklich im Vertrag zugesicherte Eigenschaften bleiben ebenfalls verbindlich. Beantworten Sie die Fragen zu Unfallhistorie, Mängeln, Kilometerstand und Serviceunterlagen deshalb wahrheitsgemäss und nur so bestimmt, wie es die vorhandenen Informationen erlauben.
Eine noch laufende Herstellergarantie wird nicht automatisch versprochen. Ob sie übertragbar ist und welchen Umfang sie hat, richtet sich nach den Bedingungen der Herstellerin oder des Herstellers. Besondere Garantiezusagen sollten individuell und eindeutig schriftlich formuliert werden.
Die Vorlage stimmt Zahlung und tatsächliche Übergabe so aufeinander ab, dass das Fahrzeug grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung übergeben wird. Der in älteren Vorlagen häufig verwendete pauschale Eigentumsvorbehalt wurde nicht übernommen: Ein Eigentumsvorbehalt an einer beweglichen Sache ist gegenüber Dritten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit Registereintrag wirksam. Übergeben Sie Fahrzeug, Schlüssel und Originalunterlagen deshalb erst, wenn die vereinbarte Zahlung verlässlich erfolgt ist.
Nutzen und Gefahr gehen bei der tatsächlichen Übergabe auf die kaufende Person über. Achten Sie darauf, dass ab diesem Zeitpunkt Versicherung und Zulassung geklärt sind. Die Vorlage enthält keinen frei wählbaren Gerichtsstand; bei einem Streit gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Die Vorlage ersetzt keine technische Fahrzeugprüfung und keine individuelle Rechtsberatung. Verwenden Sie sie nicht ungeprüft bei einem Verkauf durch ein Unternehmen, bei Leasing oder Finanzierung, bei einer Ratenzahlung, bei einem Fahrzeug mit erheblichen Umbauten, bei Import/Export, bei einer Pfandsicherung oder wenn besondere Garantien vereinbart werden sollen.
Kein Konto?