Musterverträge und Briefe

Kostenlos und nach Themen geordnet

Geht es um rechtliche Dinge, sind oft Dokumente gefragt: Verträge, Briefe, Formulare oder Anträge. JUSTIS macht Ihnen auch hier das Leben leichter: mit professionellen Musterdokumenten, die Sie kostenlos herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Michael Althaus
JUSTIS

«Mit unseren bewährten Musterdokumenten für jede Lebenssituation sparen Sie Zeit und Energie.»

Versicherungsvertrag kündigen

Mit diesem Musterbrief kündigen Sie einen privaten Versicherungsvertrag nach Schweizer Recht. Wählen Sie zwischen der ordentlichen Kündigung auf den nächstmöglichen Termin, der Kündigung nach einem Teilschaden gemäss Art. 42 VVG und einer Kündigung wegen einer angekündigten Prämienerhöhung, sofern die Mitteilung oder die Versicherungsbedingungen dieses Recht vorsehen.

Die Vorlage eignet sich nicht für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG und ersetzt keine Prüfung der Police und der Versicherungsbedingungen. Der Begleittext erklärt zudem, weshalb eine Rechtsschutzversicherung möglichst ohne zeitlichen Unterbruch gewechselt werden sollte und unter welchen Voraussetzungen bei JUSTIS die Wartefrist entfällt.

Wann eignet sich dieser Musterbrief?

Die Vorlage eignet sich für die Kündigung eines privaten Versicherungsvertrags, der dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) untersteht. Dazu können beispielsweise Hausrat-, Privathaftpflicht-, Motorfahrzeug- oder Krankenzusatzversicherungen gehören. Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG gelten andere Regeln. Auch für Lebensversicherungen bestehen Besonderheiten; lassen Sie diese vor einer Kündigung prüfen.

Welche Kündigungsart soll ich wählen?

  • Ordentliche Kündigung: Ein Vertrag kann grundsätzlich auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Vertrag kann eine frühere Kündigung zulassen. Das Versicherungsjahr endet nicht zwingend am 31. Dezember; prüfen Sie Police und Versicherungsbedingungen.
  • Kündigung nach einem Teilschaden: Wurde für einen Teilschaden eine Entschädigung beansprucht, kann der Vertrag nach Art. 42 VVG spätestens bei Auszahlung der Entschädigung gekündigt werden. Die Versicherungsdeckung endet 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Versicherungsunternehmen. Die alte Formulierung «per sofort» wäre deshalb missverständlich.
  • Kündigung wegen Prämienerhöhung: Wählen Sie diese Variante nur, wenn die Mitteilung des Versicherungsunternehmens oder die Versicherungsbedingungen ein Kündigungsrecht vorsehen. Massgebend sind die dort genannte Frist und der Zeitpunkt, auf den die Änderung wirksam werden soll.

So verwenden Sie die Vorlage

  • Übernehmen Sie Name und Adresse des Versicherungsunternehmens sowie die Police- oder Vertragsnummer genau aus Ihren Unterlagen.
  • Wählen Sie nur eine Kündigungsart.
  • Prüfen Sie vor dem Versand die Kündigungsfrist und den Beendigungszeitpunkt in Police, Mitteilung und Versicherungsbedingungen.
  • Senden Sie die Kündigung so, dass Sie den rechtzeitigen Zugang nachweisen können, und bewahren Sie eine Kopie sowie den Zustellnachweis auf.
  • Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Beendigungszeitpunkt.

Besonders wichtig bei Krankenzusatzversicherungen

Kündigen Sie eine bestehende Krankenzusatzversicherung erst, wenn Ihnen die vorbehaltlose Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt. Beim Neuabschluss kann eine Gesundheitsprüfung stattfinden; eine Aufnahme ist nicht garantiert.

Rechtsschutzversicherung ohne Unterbruch wechseln

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung – beispielsweise nach einem Teilschaden – kündigen, sollte die neue Versicherung möglichst am Tag nach dem Ende der bisherigen Deckung beginnen. Eine zeitliche Lücke kann dazu führen, dass ein in dieser Zeit entstehender Rechtsfall nicht versichert ist.

Gut zu wissen: Bei JUSTIS entfällt die Wartefrist bei einem zeitlich nahtlosen Wechsel, sofern der gemeldete Rechtsfall bei Ihrer bisherigen Rechtsschutzversicherung versichert gewesen wäre. Bereits eingetretene oder absehbare Streitigkeiten werden durch einen Neuabschluss grundsätzlich nicht rückwirkend versichert. Prüfen Sie deshalb vor der Kündigung die Aufnahme, den Versicherungsbeginn und die Bedingungen der neuen Versicherung. JUSTIS Rechtsschutz kennenlernen.

Wenn Frist oder Kündigungsgrund unklar sind

Versenden Sie die Vorlage nicht ungeprüft, wenn Sie den Beginn des Versicherungsjahres, die anwendbare Frist oder das Kündigungsrecht nicht sicher bestimmen können. Holen Sie rechtzeitig eine Rechtsauskunft ein.

Für den Download benötigen Sie ein persönliches JUSTIS Konto. Wenn Sie noch kein Konto haben, können Sie jetzt eines erstellen.
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