Bestreiten Sie eine Forderung ganz oder teilweise, können Sie mit diesem Musterbrief innert zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag beim zuständigen Betreibungsamt erheben. Der JUSTIS-Rechtstipp «Grundlose Betreibungen und Einträge im Betreibungsregister» erklärt, was der Rechtsvorschlag bewirkt und welche weiteren Schritte möglich sind.
Verwenden Sie den Musterbrief, wenn Sie die betriebene Forderung ganz oder teilweise bestreiten oder der Ansicht sind, dass sie nicht auf dem Betreibungsweg geltend gemacht werden darf. Können Sie eine anerkannte Forderung lediglich nicht bezahlen, ist ein Rechtsvorschlag nicht das passende Mittel. Suchen Sie in diesem Fall frühzeitig das Gespräch mit der Gläubigerseite und wenden Sie sich bei Bedarf an eine Budget- oder Schuldenberatungsstelle.
Sie können den Rechtsvorschlag sofort bei der Zustellung des Zahlungsbefehls erklären oder grundsätzlich innert zehn Tagen nach der Zustellung mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt erheben, das auf dem Zahlungsbefehl genannt ist. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Versenden Sie den ausgefüllten Musterbrief nachweisbar oder geben Sie ihn persönlich gegen Empfangsbestätigung ab.
Bestreiten Sie die gesamte Forderung, erklären Sie vollständigen Rechtsvorschlag. Bestreiten Sie nur einen Teil, müssen Sie den bestrittenen Betrag genau angeben; sonst gilt grundsätzlich die ganze Forderung als bestritten. Die überarbeitete Vorlage enthält beide Varianten. Kreuzen Sie die passende Möglichkeit an und tragen Sie bei einem teilweisen Rechtsvorschlag den bestrittenen Betrag genau ein.
Grundsätzlich nein. Die Erklärung «Ich erhebe Rechtsvorschlag» genügt. Eine wichtige Ausnahme besteht insbesondere, wenn nach einem Konkurs ausdrücklich fehlendes neues Vermögen geltend gemacht werden soll; dies muss im Rechtsvorschlag besonders erklärt werden. Lassen Sie solche Sonderfälle rasch prüfen.
Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung vorläufig. Die Gläubigerseite muss ihn beseitigen lassen, bevor sie die Betreibung fortsetzen kann. Er entscheidet aber nicht, ob die Forderung besteht, und entfernt die Betreibung nicht automatisch aus dem Register.
Nach Ablauf der Frist kann ein nachträglicher Rechtsvorschlag nur unter besonderen Voraussetzungen möglich sein. Holen Sie umgehend Rechtsauskunft ein und reichen Sie nicht ohne Prüfung irgendein Standardschreiben ein.
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