Rechtliche Hinweise zur ersten Lohnmahnung
Wann ist der Lohn fällig?
Massgeblich sind Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag. Fehlt eine andere Regelung oder Übung, ist der Lohn nach Art. 323 OR grundsätzlich am Ende jedes Monats auszurichten.
Warum ist eine schriftliche Mahnung sinnvoll?
Die Mahnung dokumentiert die offene Forderung, fordert eine unverzügliche Leistung und schafft einen wichtigen Nachweis für spätere Schritte. Ein eingeschriebener Brief oder eine persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung erleichtert den Nachweis des Zugangs.
Kann ich Verzugszins verlangen?
Bei Zahlungsverzug sieht Art. 104 OR grundsätzlich einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr vor, sofern nicht ein anderer Satz gilt. Ab welchem Datum der Zins läuft, hängt insbesondere von Fälligkeit, vertraglichem Zahlungstermin und Verzugseintritt ab. Die erste Vorlage beziffert den Zins deshalb noch nicht.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Bleibt die Zahlung aus, senden Sie eine zweite schriftliche Mahnung. Danach kommen insbesondere Betreibung oder eine arbeitsrechtliche Klage infrage. Stellen Sie die Arbeit nicht eigenmächtig ein und kündigen Sie nicht fristlos, ohne die Voraussetzungen vorgängig rechtlich prüfen zu lassen.
Verjährung und Belege
Lohnforderungen verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Bewahren Sie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Korrespondenz, Mahnungen und Zustellnachweise vollständig auf.
Versicherte können sich an JUSTIS wenden, wenn der Arbeitgeber die Lohnforderung bestreitet oder trotz Mahnung nicht bezahlt. JUSTIS prüft die Unterstützung im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes.
Diese Vorlage dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.