Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Das Gesetz spricht von einer Mehrfachversicherung, umgangssprachlich häufig Doppelversicherung. Sie liegt nach Art. 46b Abs. 1 VVG vor, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr für dieselbe Zeit bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen. Ähnliche Versicherungsprodukte allein genügen deshalb nicht in jedem Fall.
Wann dürfen Sie den Vertrag kündigen?
Wussten Sie beim Abschluss des später abgeschlossenen Vertrags nicht, dass dadurch eine Mehrfachversicherung entsteht, können Sie diesen späteren Vertrag nach Art. 46b Abs. 2 VVG innert vier Wochen seit der Entdeckung kündigen. Die Erklärung muss schriftlich oder in einer anderen Form erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht.
Sie können nicht frei wählen, welchen der beiden Verträge Sie gestützt auf diese Bestimmung beenden möchten: Das gesetzliche Kündigungsrecht betrifft den später abgeschlossenen Vertrag.
Was gilt nach einem Zusammenzug?
Ein Zusammenzug führt nicht automatisch zu einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht. Waren beide Verträge ursprünglich für getrennte Haushalte bestimmt und entstand die Überschneidung erst durch den Zusammenzug, können die Voraussetzungen von Art. 46b Abs. 2 VVG fehlen. In diesem Fall können Sie mit der Vorlage um eine einvernehmliche Aufhebung aus Kulanz bitten. Prüfen Sie ausserdem die Police und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
So verwenden Sie die Vorlage
- Vergleichen Sie Vertragsbeginn, versichertes Interesse, Risiko, Zeitraum und Versicherungssummen beider Policen.
- Wählen Sie die gesetzliche Kündigung nur, wenn der angeschriebene Vertrag später abgeschlossen wurde und die Vierwochenfrist läuft.
- Wählen Sie andernfalls das Kulanzgesuch.
- Fügen Sie nach Möglichkeit Kopien beider Policen bei.
- Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bewahren Sie eine Kopie auf.
Wichtig: Informieren Sie beide Versicherungen
Bei einer Mehrfachversicherung müssen Sie alle beteiligten Versicherungsunternehmen ohne Verzug informieren. Die Vorlage richtet sich an die Versicherung des zu kündigenden Vertrags; benachrichtigen Sie die andere Versicherung zusätzlich.
Hinweis: Die Vorlage ist für privatrechtliche Schadenversicherungen gedacht. Für obligatorische Versicherungen, die Grundversicherung nach KVG oder reine Summenversicherungen können andere Regeln gelten.