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Artikel 5 - Deckungsausschlüsse - was ist nicht versichert?

Sie sind nicht versichert in Rechtsfällen die in Art. 4 nicht erwähnt sind. 

Sie sind insbesondere auch nicht versichert bei Streitigkeiten in irgendeinem Zusammenhang mit:

  1. Forderungen, die an Sie abgetreten oder Schulden, die von Ihnen übernommen wurden
  2. Abwehr von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen
  3. Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
  4. Einem (Verwaltungsrats-) Mandatsverhältnis stehen oder die Eigenschaft als Gesellschafter einer Unternehmung betreffen
  5. Aktiver Beteiligung an einer Rauferei oder Tätlichkeit sowie mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
  6. Kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen, Strahlung, gentechnisch veränderten Organismen sowie Nanotechnologie
  7. Interessenkonflikten zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
  8. Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
  9. Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
  10. Wertpapieren und Beteiligungen, Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften, Kryptowährungen sowie mit der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten 
  11. Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
  12. Rechtsfällen, bei welchen der Lenker keinen gültigen Führerausweis besass oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war
  13. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 30 km/h, ausserorts ab 40 km/h, auf Autobahnen ab 50 km/h
  14. Der CAP, JUSTIS und deren Mitarbeitenden
  15. Ihren übrigen Rechtsschutzversicherungen
  16. Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für Ihren Fall tätig geworden sind