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Artikel 1 - Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen:

 

1. Einzelperson

Versichert sind

  1. Der Versicherungsnehmer, also die Person, die mit uns den Versicherungsvertrag abschliesst.
  2. Hausangestellte für die Folgen eines Arbeitsunfalls während ihrer Hausarbeit

 

2. Haushalt

Versichert sind

  1. Der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben
  2. Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, die minderjährig oder in Ausbildung sind und für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt
  3. Die vorübergehend in Obhut einer versicherten Person stehenden Minderjährigen
  4. Hausangestellte für die Folgen eines Arbeitsunfalls während ihrer Hausarbeit

Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohnform ohne gemeinsamen Haushalt leben (z. B. Studierendenwohnheim, Alters- oder Asylheim, Wohngemeinschaft mit getrennten Mietverträgen), sind nicht mitversichert und benötigen eine eigene Versicherung.

Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim geschiedenen Partner leben.

Beispiele: Ihre Hausangestellte fällt bei der Fensterreinigung von der Leiter. Die Unfallversicherung zahlt nicht. Hier setzen wir uns für Ihre Hausangestellte ein, damit sie zu ihrem Recht kommt.