Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen: Versichert sind Versichert sind Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohnform ohne gemeinsamen Haushalt leben (z. B. Studierendenwohnheim, Alters- oder Asylheim, Wohngemeinschaft mit getrennten Mietverträgen), sind nicht mitversichert und benötigen eine eigene Versicherung. Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim geschiedenen Partner leben. Beispiele: Ihre Hausangestellte fällt bei der Fensterreinigung von der Leiter. Die Unfallversicherung zahlt nicht. Hier setzen wir uns für Ihre Hausangestellte ein, damit sie zu ihrem Recht kommt.1. Einzelperson
2. Haushalt