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Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

2020 gelten diese neuen Gesetze und Regeln

Neues Jahr, neue Ausblicke: 2020 bleibt auch in juristischer Sicht nicht alles beim Alten. Ebenso stehen Änderungen bei den Versicherungen und Stromkosten sowie im Steuerwesen und Tierschutz an. In unserem ersten Rechtstipp des neuen Jahres haben wir für Sie die wichtigsten Gesetzesreformen von A wie AHV-Erhöhung bis V wie Verjährungsfristen zusammengefasst.

AHV: höhere obligatorische Beiträge

Der AHV/IV/EO-Beitrag steigt für Angestellte/Firmen von je 5,125 auf je 5,275 %. Der Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende wird von 5,196 auf 5,344 %, der maximale Beitrag von 9,65 auf 9,95 % erhöht. Für freiwillig Versicherte gelten neu 10,1 statt 9,8 %. Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von 482 auf 496 Franken angehoben, der Höchstbeitrag von 24'100 auf 24'800 Franken. In der freiwilligen AHV/IV steigt der Mindestbeitrag von 922 auf 950 Franken, der Höchstbeitrag von 23'050 auf 23'750 Franken.

Armee: im Notfall schneller

Die hohen Anforderungen an die Haftpflichtversicherung, die bisher für die Nutzung von Helikoptern gegolten haben, wurden 2020 gesenkt. Somit kann die Armee in Notfällen zivile Behörden und Private in Zukunft rascher und einfacher unterstützen.

Banknoten: unbeschränkt eintauschbar

Bisher konnten Noten, die die Nationalbank zurückgerufen hat, «nur» innert 20 Jahren umgetauscht werden. Neu können alte Banknoten ab der 6. Serie, sprich: ab 1976, nicht mehr benutzt, aber zeitlich unbegrenzt umgetauscht werden.

CO2: neuer Zielwert bei Autos

Für Personenwagen gilt neu ein Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Importeure, die diesen Durchschnittswert nicht erreichen, zahlen eine Sanktion.

Dividenden: höhere Besteuerung

Der Bund besteuert Gewinnausschüttungen von Firmen an ihre Teilhaber neu zu 70 %. In den Kantonen muss die Besteuerung mindestens 50 % betragen. Die höhere Dividendenbesteuerung gilt nur bei Beteiligung an einer AG, GmbH oder Genossenschaft von mindestens 10 %.

Finanzanlagen: verständlichere Information, ausgewiesene Finanzberater

Ziel der Neuregelung auf dem Gebiet der Finanzanlagen ist, den Anlegerschutz zu verbessern. Das Basisinfoblatt, das Informationen zu den angebotenen Anlage- und Finanzprodukten enthält, muss auch für Laien leicht verständlich sein und zwingend vor jeder Investition abgegeben werden. Finanzberater müssen sich zudem in einem besonderen Beraterregister eintragen lassen und die Banken ihrerseits sicherstellen, dass ihre Angestellten über die nötigen Fachkenntnisse verfügen. Selbständige Vermögensverwalter und Treuhänder müssen neu eine Bewilligung für ihre Tätigkeit einholen und unterstehen damit einer Aufsicht.

Führerausweis auf Probe: kürzere Weiterbildung

Sie besitzen einen befristeten Führerausweis (Fahrausweis), umgangssprachlich auch «grünes L» genannt und fahren auf Probe? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie. Die obligatorische Weiterbildung dauert neu nur noch einen Tag, muss aber zwingend im ersten Jahr nach der Fahrprüfung besucht werden.

Gesundheit: Krebsregister

In der Schweiz werden Krebserkrankungen vollständig und einheitlich im nationalen Krebsregister erfasst. Ärzte und Spitäler müssen genau definierte Daten liefern. Die Kantone sind verpflichtet, ein Krebsregister zu führen oder sich einem bestehenden Register anzuschliessen.

Grossbanken: strengere Eigenmittelvorschriften       

Für Grossbanken gelten neu strengere Eigenmittelvorschriften. Kleine und besonders gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser profitieren andererseits von administrativen Vereinfachungen und Einsparungen.

Hausangestellte: höherer Mindestlohn

Angestellte in Privathaushalten, die pro Woche fünf und mehr Stunden für den gleichen Arbeitgeber tätig sind, erhalten je nach Ausbildung und Erfahrung neu einen Stundenlohn zwischen 19.20 und 21.10 Franken.

Heirat: schnelleres Verfahren

Bisher mussten Heiratswillige nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens zehn Tage warten, bis die Hochzeitsglocken läuten konnten. Diese Wartefrist entfällt. Die Trauung muss jedoch anschliessend weiterhin innerhalb von 90 Tagen durchgeführt werden.

Internet: rund dreimal schneller

Die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit via Breitbandverbindung wird mehr als verdreifacht: und zwar von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde für Downloads sowie von 0,3 auf 1 Megabit für Uploads. Die Vorgabe umsetzen muss die Swisscom, welche die Konzession für die Grundversorgung besitzt.

Landwirtschaft: Verbot von Chlorothalonil

Das Fungizid Chlorothalonil wird verboten. Die Zulassung hat der Bundesrat schon Mitte Dezember 2019 entzogen. Produkte mit diesem Wirkstoff dürfen somit nicht mehr eingesetzt werden.

Ordnungsbussen: Radius erweitert sich

Bis anhin wurden bei geringfügigen Verstössen Ordnungsbussen «nur» im Strassenverkehr ausgesprochen. 2020 werden solche Verstösse auch bei unlauterem Wettbewerb und im Zusammenhang mit dem Ausländer-, Asyl-, Waffen-, Betäubungsmittel- sowie Natur- und Heimatschutzgesetz angewendet. Die maximale Höhe der Busse beträgt 300 Franken. Neu gib es Bussenlisten, die ein einfaches, rasches und einheitliches Vorgehen ermöglichen.

Pflegekosten: Krankenkassen erhöhen Beiträge

Ab 2020 zahlen die Krankenkassen für alle 12 Pflegestufen höhere Beiträge an die stationären Pflegekosten. Bei der Pflegestufe 1 (bis 20 Minuten pro Tag) muss die Krankenkasse neu 9.60 statt 9 Franken und bei der Pflegestufe 12 (mehr als 220 Minuten Pflegebedarf) 115.20 statt 108 Franken bezahlen.

Photovoltaikanlagen: Einspeisevergütung neu 9 Rappen pro Kilowattstunde

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden reduziert. Die Einspeisevergütung sinkt auf 9 Rappen pro Kilowattstunde, der Grundbeitrag der Einmalvergütung von 1'400 auf 1'000 Franken. Damit macht der Bundesrat Gelder für einen rascheren Abbau der Wartelisten frei.

Promillegrenze ade: im Paddel- und Gummiboot, auf dem Surf- oder Kiteboard

Im Strassenverkehr gilt weiterhin die 0,5 Promille-Alkoholgrenze. Die nicht motorisierte Freizeitschifffahrt kennt neu keine Promillegrenze mehr. Aber Achtung: Wer sich im Paddel- oder Gummiboot den Fluss hinabtreiben lässt oder aufs Surf- oder Kiteboard steht, muss nach wie vor fahrtüchtig sein.

Renten der 2. Säule: Anpassung an Teuerung

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der 2. Säule werden erstmals an die Teuerung angepasst. Per 1. Januar 2020 betrifft dies Renten, die 2016 zu laufen begannen: Diese werden um 1,8 % erhöht. Ebenfalls angepasst werden die AHV-Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014: und zwar um 0,1 %. Die anderen Renten bleiben unverändert. Erst bei der nächsten AHV-Rentenerhöhung, also frühestens per 1. Januar 2021, werden auch die übrigen Renten bis zum Jahr 2016 überprüft.

Steuerabzüge: neue Regelung beim Bauen

Ab 2020 können Sie energiesparende und umweltschonende Rückbaukosten bei Ersatzneubauten in der Steuererklärung abziehen (Liegenschaftsunterhalt): etwa die Demontage von Installationen (Lüftung, Heizung, Sanitär- und Elektroanlagen), Abbruchkosten, den Abtransport und die Entsorgung des Bauabfalls. Die Kosten sind in jener Steuerperiode abziehbar, in der sie anfallen.

Steuerprivilegien: kantonal und international

Die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Statusgesellschaften werden abgeschafft. Gleichzeitig werden international akzeptierte Vergünstigungen eingeführt (Patentbox und der erhöhte Forschungsabzug).

Stromkosten: höhere Tarife

Die Stromkosten steigen: Zwei Drittel der Stromlieferanten erhöhen ihre Tarife. Die Stromtarife der Gemeinden sind abrufbar auf www.strompreis.elcom.admin.ch.

Tierhaltungskontrollen: in problematischen Betrieben wird öfter vorbeigeschaut

Tierhaltungskontrollen in problematischen Landwirtschaftsbetrieben werden verstärkt. Künftig müssen 40 Prozent und somit fast die Hälfte der Kontrollen unangemeldet erfolgen. Problematische Betriebe werden regelmässiger, unproblematische weniger oft kontrolliert.

Tierschutz: Küken dürfen nicht mehr geschreddert werden

Bisher durften (vor allem männliche) Küken, die keine Eier liefern, geschreddert werden. Ab sofort ist dies verboten; weiterhin erlaubt ist das Ersticken mit CO2.

Tierverkehrsdatenbank: für Schafe und Ziegen

Für Schafe und Ziegen wird eine Tierverkehrsdatenbank eingeführt. Vor dem 1. Januar 2020 geborene Tiere müssen neu mit einer zweiten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Für Schafe ist eine elektronische Ohrmarke Pflicht; bei Ziegen kann der Tierhalter zwischen Ohrmarken mit oder ohne Mikrochip wählen.

Verjährungsfristen verlängern sich        

Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung verjähren neu erst nach drei Jahren. Diese neue Frist gilt aber nur für ausservertragliche Ansprüche. Bei Tötung oder körperlichem Schaden wird die absolute Verjährungsfrist sogar verdoppelt, und zwar von 10 auf 20 Jahre nach dem Vorfall.

Gepostet am 7. Januar 2020