Familie

Zuletzt aktualisiert am 18. August 2021

Nervige Werbeanrufe – was tun?

Das Abendessen steht auf dem Tisch, Kids und Eltern sitzen da und «rrrriiiiing» klingelt das Telefon. Am anderen Ende eine Stimme, die besonders günstige Krankenkassen-Prämien verspricht oder ein Zeitschriften- oder Handy-Abo verkaufen will. Doch nicht nur via Festnetz auch via Mobiltelefon erreichen uns Werbeanrufe mittlerweile. Wir verraten Ihnen, was Sie dagegen unternehmen können und wie die rechtliche Lage aussieht.

Telefonmarketing ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Das heisst Firmen dürfen prinzipiell Produkte und Dienstleistungen per Telefon verkaufen. Prinzipiell, da Telefonmarketing, wie wir gleich erklären werden, nicht immer gestattet ist. Komplett kann man sich zwar nie gegen die ärgerlichen Werbeanrufe schützen, es gibt jedoch Möglichkeiten diese auf ein Minimum zu reduzieren.

1. Sternchen (*) im Telefonbuch

Sie können Ihre Telefonnummer mit einem Stern ins Telefonbuch eintragen lassen. Das bedeutet, dass Sie die Unternehmen grundsätzlich nicht mit Werbung belästigen dürfen. Grundsätzlich, da Sie ein Stern im Telefonbuch leider nicht vor Werbeanrufen von Unternehmen schützt, von denen Sie bereits Kunde oder Kundin sind oder mal waren (z.B. Ihre Krankenkasse). Auch hilft Ihnen der Stern nicht, wenn Sie sich im Vorfeld damit einverstanden erklärt haben, dass Sie ein Unternehmen kontaktieren darf, etwa durch das Mitmachen an einem Wettbewerb.

Um solche erlaubten Anrufe zu stoppen, verlangen Sie gleich am Telefon, dass Sie das Unternehmen künftig nicht mehr für Werbung kontaktiert. 

Haben Sie nur Ihre Festnetz-Nummer im Telefonverzeichnis eintragen und mit Stern vermerken lassen, nicht aber Ihre Handy-Nummer? Dann sind die Werbeanrufe auf Ihr Mobiltelefon erlaubt.

2. Anruf trotz Sternchen?

Kontaktiert Sie ein Unternehmen trotz Sternchen im Telefonbuch, dann können Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Beschwerde einreichen (Das Formular finden Sie hier). Dieses sammelt die Beschwerden und geht rechtlich gegen das Unternehmen vor.

Werden Sie von Telefonanrufen einer Person oder einer Unternehmung richtiggehend belästigt, so ist es auch möglich, Strafanzeige bei der Polizei einzureichen. Dieses Vorgehen ist als letztes mögliches Mittel anzusehen. Am besten lassen Sie sich vorher von den Experten Ihrer Rechtsschutzversicherung beraten, wenn Sie eine haben.

3. Wie Firmen zu Ihren Telefonnummern kommen

Viele Unternehmen sammeln Telefonnummern über Wettbewerbe, kaufen sich Datensätze ein oder wählen computergenerierte zufällige Telefonnummern.

Festnetz und persönliche Handy-Nummern können aber auch über Smartphone-Apps verbreitet werden. Gerade Gratis-Apps, die nichts mit Telefonie zu tun haben, wie z.B. Spiele, fragen bei der Installation nach, ob sie auf Ihre Kontakte zugreifen dürfen. Akzeptieren Sie dies, kann es sein, dass diese eure Kontakt-Daten weiterverkaufen. Es wird vermutet, dass sie sich von da aus weiterverbreiten und so möglicherweise bei Telefonmarketing-Firmen landen.

4. Wenn Sie Werbe-Anrufe aufs Handy bekommen

Kennen Sie die Telefonnummer des hereinkommenden Anrufs auf dem Handy-Display nicht? Dann geben Sie die Telefonnummer im Internet in eine Suchmaschine ein. Handelt es sich um eine Telefonmarketing-Firma, werden Sie ihr in vielen Online-Foren Hinweise dazu finden. Ist dem so, können Sie die Telefonnummer auf dem Smartphone blockieren, so dass Sie keine weiteren Anrufe dieser Nummer mehr erreichen.

5. Werbe-Anrufen vorbeugen

Komplett werden Sie sich leider nicht gegen Werbe-Anrufe schützen können und rechtlich gesehen lässt sich ausser der Beschwerde-Meldung beim SECO (siehe Punkt 1. Stern im Telefonbuch) oder im Extremfall einer Strafanzeige auch nicht viel mehr ausrichten.

Nebst den Tipps oben, können Sie Werbe-Anrufen vorbeugen, indem Sie keine Telefonnummer angeben, wann immer Sie an einem Wettbewerb teilnehmen. Oder Sie prüfen vorher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob diese eine Klausel enthalten, dass Ihre Angaben für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden können.
Steht dies drin, dann geben Sie besser keine Telefonnummer an, oder Sie denken sich schon mal eine gute Abwimmel-Strategie aus, wenn die Telemarketing-Firma dann einige Wochen später anruft.

Zum Beispiel eine selbst erfundene Sprache sprechen oder dem Kind den Hörer in die Hand drücken ;-)

Gepostet am 28. April 2017