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Artikel 5 - Deckungsausschlüsse - was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:

  1. Forderungen, die an Sie abgetreten wurden
  2. Rechtsfällen, bei welchen der Lenker keinen gültigen Führerausweis besass oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war
  3. Abwehr von Schadenersatzansprüchen (dies ist die Pflicht Ihrer Haftpflichtversicherung)
  4. Invaliditätsfällen, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
  5. Aktiver Beteiligung an einer Rauferei oder Tätlichkeit sowie mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
  6. Kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen, Strahlung, gentechnisch veränderten Organismen sowie Nanotechnologie
  7. Interessenkonflikten zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
  8. Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
  9. Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
  10. Wertpapieren und Beteiligungen, Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften sowie mit der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten
  11. Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
  12. Der CAP, JUSTIS und deren Mitarbeitenden
  13. Ihren übrigen Rechtsschutzversicherungen
  14. Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für Ihren Fall tätig geworden sind