AVB

Zurück zu den vollständigen AVBs

Artikel 12 - Fallführung und wie Sie mitwirken

  1. Sie beauftragen die CAP mit Ihrer Interessenwahrung im angemeldeten Rechtsfall und unterstützen die CAP Anwälte und Juristen bei der Abklärung des Sachverhalts. Zu diesem Zweck erteilen Sie ihnen alle notwendigen Vollmachten.
  2. Sie vermeiden alles, was die Fallführung beeinträchtigt, die Kosten unnötig erhöht oder die Kostenerstattung durch Dritte erschwert. Ohne die vorherige Zustimmung der CAP erteilen Sie keine Aufträge, leiten keine Verfahren ein, ergreifen keine Rechtsmittel und schliessen keine Vergleiche ab.
  3. Sie sind damit einverstanden, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens das Ergebnis eines anderen Verfahrens (z.B. Musterverfahren, Strafverfahren) abzuwarten, das Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann.
  4. Sie beteiligen sich aktiv an einem Mediationsverfahren, das von der CAP vorgeschlagen wird.
  5. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu wählen bei einer Interessenkollision oder falls im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ein Anwalt eingesetzt werden muss. Lehnt die CAP diesen ab, können Sie drei andere Anwälte aus verschiedenen Kanzleien vorschlagen, von denen die CAP einen auswählt. Sie empfehlt Ihnen gerne auch einen geeigneten Spezialisten.
  6. Wünschen Sie einen Anwalt ausserhalb des Gerichtskreises, gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten.
  7. Sie entbinden Ihren Anwalt der CAP gegenüber vom Berufsgeheimnis.