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Artikel 1 - Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen:
1. Einzelperson
Versichert ist der Versicherungsnehmer alleine; also die Person, die mit uns den Versicherungsvertrag abschliesst.
2. Haushalt
Versichert sind
- Der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben
- Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, die minderjährig oder in Ausbildung sind und für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt
- Die vorübergehend in Obhut einer versicherten Person stehenden Minderjährigen
- Hausangestellte für die Folgen eines Arbeitsunfalls während ihrer Hausarbeit
Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim geschiedenen Partner leben.