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Artikel 4 - Welche Rechtsbereiche sind versichert?

1. Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Hausangestellten.

Ausgeschlossen sind Streitigkeiten, wenn Sie Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats sind.

 

2. Konsumentenverträge und übrige Verträge

Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind.

Erklärung: Durch Konsumentenverträge und weitere obligationenrechtliche Verträge vereinbaren die Parteien in der Regel eine Dienstleistung oder Ware gegen Entgelt

 

Beispiele: Verträge mit Fitnesscentern, Handy-Anbietern, Partnervermittlungen, Reiseveranstaltern, Schreinern, Möbelhäusern, Haushaltsgeschäften, Leasing von Haushaltsgeräten, Leasing von Unterhaltungselektronik.

 

3. Internetrecht

  1. Streitigkeiten rund um einen Online-Kauf von Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind
  2. Einfordern von Schadenersatz, wenn Sie Opfer eines Computer- oder Internetdelikts (Datendiebstahl, Datenbeschädigung, Datenbetrug im Internet) wurden. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
  3. Bei Identitätsdiebstahl (missbräuchliche Nutzung persönlicher Daten, inklusive Bank- und Kreditkartendaten) haben Sie Anspruch auf Rechtsauskunft
  4. Verteidigung bei unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung. Die Deckungssumme ist beschränkt auf CHF 10'000.
Beispiel zu 3d: Geschütztes Foto auf eigenem Blog publiziert.

 

4. Versicherungsrecht

Streitigkeiten mit Sozialversicherungen und privaten Versicherungen.

 

5. Patientenrecht

Auseinandersetzungen mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Institutionen, denen Sie einen Behandlungsfehler vorwerfen. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

6. Sachenrecht

Streitigkeiten um Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen.

Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten und Grundlasten, die im Grundbuch eingetragen sind.

Beispiele: Bewegliche Sachen sind Möbelstücke, Computer etc.

 

7. Mietrecht

Streitigkeiten mit dem Vermieter

  • Ihres Privatdomizils
  • Ihrer Garagen- und Abstellplätze
  • Ihres Familiengartens
  • Ihrer Ferienunterkunft für eine Maximalmietdauer von 6 Monaten

Sonderregelung bei Umzug: Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Adresse über. Versichert sind sowohl Streitigkeiten mit dem früheren als auch mit dem neuen Vermieter.

 

8. Bauarbeiten am Privatdomizil

Streitigkeiten aus Auftrag und Werkvertrag, wenn für das Bauvorhaben keine amtliche Bewilligung erforderlich ist.

Beispiele: Renovierung Küche oder Badezimmer, Verlegen eines neuen Parkettbodens.

 

9. Stockwerkeigentum am Privatdomizil

Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern am Privatdomizil bezüglich Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten.

 

10. Nachbarrecht am Privatdomizil

Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil mit einem Ihrer direkt angrenzenden Nachbarn, die sich auf privatrechtliche Bestimmungen des Nachbarrechts stützen.

Erklärung: Die privatrechtlichen Bestimmungen regeln das Zusammenleben unter Nachbarn in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks.

Beispiele: Probleme rund um Hecken, Bäume, Quellen.

 

11. Straf- und Verwaltungsstrafrecht

Strafrechtliche Verteidigung, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt zur Last gelegt wird. 

Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil

  1. Eine Notwehr- oder Notstandsituation bestand
  2. Sie freigesprochen wurden
  3. Das Verfahren eingestellt und keine Entschädigung an den Strafkläger oder einen Dritten bezahlt wurde
Beispiel: Sie errichten in Ihrem Garten eine Pergola. Kurze Zeit später werden Sie verwaltungsstrafrechtlich belangt, weil Sie für die Pergola keine Baubewilligung hatten.

 

12. Schadenersatz

Ausservertragliche Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen gegen den Verursacher einer Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung.

Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

13. Opferhilfe

Einfordern von Entschädigungen bei kantonalen Opferhilfestellen nach schweizerischem Opferhilfegesetz. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

14. Steuerrecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Steuerveranlagung, nachdem Ihre Einsprache durch eine schweizerische Steuerverwaltung abgewiesen wurde.

Ausgeschlossen sind

  1. Einspracheverfahren vor der Steuerverwaltung
  2. Verfahren betreffend Nach- und Strafsteuern sowie Erlass rechtskräftig veranlagter Steuern

 

15. Rechtsauskunft in zusätzlichen Rechtsgebieten

Auch in nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten geben die CAP Anwälte und Juristen Ihnen eine Groborientierung über die rechtliche Situation nach schweizerischem Recht und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.