Finanzen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wir haben bei einem Online-Shop einen Drucker gekauft. 10 Tage später haben wir ihn erhalten. Beim Installieren kam immer wieder die Meldung «Papierstau», obwohl kein Papier im Drucker war. Zwei Tage später, gleich nach dem Wochenende, riefen wir beim Online-Shop an. Die Antwort: Es handle sich vermutlich um einen Defekt, wir sollen den Drucker zurück schicken, sie würden sich mit uns in Verbindung setzen. Dies taten wir noch am selben Tag per A-Post und in der Originalverpackung, da wir schnell einen funktionierenden Drucker benötigen. Bis gestern, vier Tage nach dem Zurückschicken des Druckers, hatten wir noch immer nichts gehört. Ein Anruf beim Shop ergab, dass der Drucker an den Hersteller zurückgegeschickt wurde. Es dauere etwa 2-3 Wochen bis wir mehr wüssten. Müssen wir uns so lange gedulden? Können wir vom Kauf zurücktreten?

Antwort:

Ausschlaggebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Shops.

In diesen AGB, die uns vorliegen, steht "die gesetzliche Gewährleistungspflicht wird durch die Garantie nicht eingeschränkt". Diese Gewährleistungspflicht bedeutet, dass Sie als Käufer nachdem Sie den Mangel der Ware gerügt haben, entweder den Kauf rückgängig machen können oder eine Preisreduktion erhalten. Letzteres macht natürlich in Ihrem Fall keinen Sinn, da der Drucker ja nicht funktioniert. Sie haben somit das Recht den Kauf rückgängig zu machen (Art. 205 Abs.1 OR). Sie können aber auch einen neuen Drucker fordern und sich dabei auf Art. 206 Abs.1 OR beziehen.

Gepostet am 7. Dezember 2016